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13.03.2024 Pressemitteilung Nr. 47

Strafverfolgung muss effektiv bleiben

Heute hat die Bundesregierung den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation beschlossen. Durch das Gesetz sollen erstmals spezifische Voraussetzungen für den Einsatz von sogenannten V-Personen in der Strafprozessordnung geschaffen werden. Außerdem sollen die Grenzen eines zulässigen Verleitens zu einer Straftat gesetzlich geregelt werden. Mit dem Kabinettsbeschluss starten nun die parlamentarischen Verhandlungen. In den Verhandlungen werden wir uns dafür einsetzen, dass der Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern künftig transparent, aber auch effektiv möglich bleibt, sagt Sebastian Fiedler.
12Mär 2024
18:00 - 20:00

Wie schaffen wir Sicherheit für alle?

Vor-Ort | Evangelischen Kirchengemeinde Berlin Mariendorf-Ost, Rixdorfer Straße 77, 12109 Berlin Mit: Kevin Kühnert, Sebastian Fiedler
13Okt 2023
19:00 - 20:45

Organisierte Kriminalität

Vor-Ort | City-Saal, Bahnhofstraße 14/15, 03046 Cottbus/Chóśebuz Mit: Maja Wallstein, Sebastian Fiedler
11.05.2023 Pressemitteilung Nr. 84

Blockade der Union endlich gelöst – Mehr Schutz für hinweisgebende Personen

Nach jahrelanger Blockadehaltung von CDU/CSU haben die Ampelparteien und die SPD-geführten Länder mit den beiden Parteien unter großen Mühen einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss ausgehandelt. Das Wichtigste ist: Das Gesetz, das schon lange aus der europäischen Richtlinie heraus hätte umgesetzt werden müssen, wird nun zeitnah in Kraft treten. Damit begrenzen wir die Strafzahlungen aus dem Verfahren, das die Kommission gegen die Bundesrepublik aufgrund der fehlenden Umsetzung angestrengt hat. Für hinweisgebende Personen bedeutet es, dass sie sich nun auf einen Schutzmantel verlassen können, wenn sie Hinweise zu Verstößen melden wollen. Wir fördern für alle Akteure, auch die Unternehmen, die Rechtssicherheit auf diesem Gebiet, sagen Carmen Wegge und Sebastian Fiedler.
16.12.2022 Pressemitteilung Nr. 304

Besserer Schutz für Whistleblower

Im Bundestag haben heute die Ampelfraktionen das Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen verabschiedet. Damit werden hinweisgebende Personen vor beruflichen Repressalien besser geschützt, wenn sie beispielsweise Straftaten an eine interne oder externe Meldestelle melden. Das Gesetz beruht auf einer EU-Richtlinie. Die Regelungen gehen aber über die unionsrechtlichen Vorgaben hinaus, um Arbeitnehmer:innen besser zu schützen, sagen Carmen Wegge und Sebastian Fiedler.

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