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16.03.2022 Pressemitteilung Nr. 57

Der Kindersofortzuschlag kommt – wichtiger Schritt hin zur Kindergrundsicherung

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den am 16.03.2022 vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes. Damit erhalten ab dem 1. Juli 2022 rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Darüber hinaus erhalten erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Bundesversorgungsgesetz oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, eine erneute Einmalzahlung, erklären Annika Klose und Sarah Lahrkamp.
z.B. 11.06.2024
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