Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den am 16.03.2022 vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes. Damit erhalten ab dem 1. Juli 2022 rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Darüber hinaus erhalten erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Bundesversorgungsgesetz oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, eine erneute Einmalzahlung.
 

Annika Klose, zuständige Berichterstatterin:

„Aufgrund der seit mehr als zwei Jahren andauernden pandemischen Lage werden Haushalte mit geringen Einkommen besonders schwer finanziell belastet. Zusätzliche Ausgaben für Masken und Corona-Tests sowie die steigenden Lebenshaltungskosten durch Inflation und Sanktionsfolgen belasten insbesondere Familien mit geringen Einkommen und Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung und Sozialhilfe.

Ich begrüße daher das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket zur Entlastung. Die beschlossene Corona-Einmalzahlung wird im Juli 2022 in Höhe von 100 Euro direkt an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern des SGB II, SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgezahlt.

Das ist eine unbürokratische Hilfe, die die pandemiebedingten Mehrbelastungen abfedert.

Weitere kurzfristige Entlastungen werden wir prüfen. Mit der Einführung des Bürger:innengeldes haben wir uns vorgenommen, auch grundsätzlich über die Bedarfsermittlung zu sprechen. Das Bürger:innengeld wollen wir Anfang 2023 einführen.“
 

Sarah Lahrkamp, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion steht an der Seite von bedürftigen Kindern und Jugendlichen. Für sie wollen wir beste Start- und Teilhabechancen. Wir helfen denjenigen, die unsere Unterstützung besonders brauchen.

Die Leistung wird ab dem 1. Juli 2022 an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezahlt, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.

Das Geld soll schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommen und so lange ausbezahlt werden, bis die neue Kindergrundsicherung startet. Mittelfristig wollen wir eine existenzsichernde finanzielle Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien, die bisherige Leistungen bündelt und gerecht ausgestaltet ist. Je größer der Unterstützungsbedarf ist, desto höher soll auch die Unterstützungsleistung sein.“