Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse im November mussten der Haushaltsentwurf 2024 sowie der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds noch einmal angepasst werden. Mitte Dezember haben die Regierungsspitzen eine Einigung erzielt.

Im Kernhaushalt wird für das Jahr 2024 eine Deckungslücke von über elf Milliarden Euro geschlossen, unter anderem, indem klimaschädliche Subventionen reduziert, die Ausgaben einzelner Ressorts abgesenkt und Bundeszuschüsse verringert werden sollen. Einen Abbau des Sozialstaates gibt es nicht.

Die SPD-Fraktionsspitze begrüßte die Einigung. „Wir können Arbeitsplätze in den Zukunftsindustrien sichern, die Förderung beim Umbau zum klimafreundlichen Heizen wird aufrecht erhalten, und die Grundpfeiler der sozialen Sicherheit wird weitgehend unangetastet bleiben“, so Fraktionschef Rolf Mützenich. „Trotz der enormen Herausforderungen ist es mit der Einigung gelungen, dass der Bundeshaushalt 2024 einen klaren Fokus auf die Stärkung der sozialen, inneren und äußeren Sicherheit setzen wird“, sagt Fraktionsvize Achim Post.

Bundeskanzler Olaf Scholz betonte, dass die Regierung an ihren Zielen festhalte. „Wir treiben den klimaneutralen Umbau unseres Landes kraftvoll voran. Wir stärken den sozialen Zusammenhalt. Und: Wir stehen eng an der Seite der Ukraine in ihrem Verteidigungskampf gegen Russland. Diese drei Ziele leiten uns unverändert“.

Die jetzt in der Regierung erreichte Einigung und ihre Auswirkungen werden im Januar im Deutschen Bundestag abschließend geprüft und beraten. Geplant ist, dass das Parlament den Haushalt 2024 am 2. Februar verabschiedet.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die öffentlichen Investitionen des Bundes alleine im Kernhaushalt sollen 2024 bei 54 Milliarden Euro liegen – z. B. für Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz. Hinzu kommen auch weiterhin Investitionen aus dem Klima- und Transformationsfonds.
     
  • 2024 werden die Bürger:innen steuerlich erheblich entlastet: Das Inflationsausgleichsgesetz reduziert die Lohn- und Einkommensteuer um 15 Milliarden Euro.
     
  • Einen Abbau des Sozialstaats, wie er von manchen Teilen des politischen Spektrums und insbesondere der CDU/CSU gefordert wurde, wird es nicht geben. Die Menschen in Deutschland können sich auf einen starken Staat und soziale Sicherheit verlassen.
     
  • Die Ansiedelung von Chipfabriken wird genauso weiter finanziert wie die Produktion von grünem Stahl und vieles andere mehr. Die Unternehmen können sich auf die Zusagen des Staates für elementare Investitionen, etwa in den Bereichen Stahl, Halbleiter oder Wasserstoffwirtschaft, verlassen. Die wichtigen und erfolgreichen Projekte des Klima- und Transformationsfonds bleiben erhalten.
     
  • Mit einem Strompreispaket werden gerade auch energieintensive Unternehmen beim Strompreis entlastet, etwa über die Senkung der Stromsteuer für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes und die Beibehaltung und Verbesserung der Strompreiskompensation. Der geplante einmalige Zuschuss zur Absenkung der Netzentgelte kann nicht mehr finanziert werden.
     
  • Die Übernahme der EEG-Umlage durch den Staat bleibt bestehen – das entlastet die Stromkund:innen.
     
  • Der CO2-Preis wird ab 2024 wieder auf das 2020 von der Vorgängerregierung beschlossene Niveau angepasst. Er beträgt damit ab dem 1. Januar 2024 wie seinerzeit geplant 45 Euro.
     
  • Geprüft wird, ob die Ausnahmeregel für die Schuldenbremse genutzt werden kann, um die Ausgaben aus dem Sondervermögen Ahrtal zu finanzieren. Dieses Sondervermögen unterstützt die Menschen nach der schrecklichen Flutkatastrophe im Jahr 2021 beim Wiederaufbau.
     
  • Im Interesse der Sicherheit Deutschlands und Europas muss die Ukraine bekommen, was sie für ihren Verteidigungskampf gegen Russland benötigt. Sollte es hier 2024 zu Mehrbedarfen kommen – zum Beispiel weil andere Länder ihre Unterstützung zurückfahren – würde für die Finanzierung die Ausnahmeregel der Schuldenbremse genutzt.