Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag berät heute abschließend das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, mit dem die Triage in einer besonderen Ausnahmesituation geregelt wird: Im Fall knapper intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten aufgrund einer hoch ansteckenden Krankheit entscheidet ausdrücklich nur die unmittelbare Überlebenschance eines Menschen über die Zuteilung der Behandlung. So sollen mögliche Benachteiligungen insbesondere von Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen werden. Mit dem Gesetz kommt der Bundestag der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach, hier wirksame Vorkehrungen zum Schutz vor Diskriminierung zu treffen.

„Es bleibt oft nur ein kurzer Moment, um zu entscheiden, wer in einer Notsituation zuerst behandelt wird. Dabei zählt nun ausschließlich die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Person. Wir wollen mit dem Gesetz jede Form von Diskriminierung verhindern. Darüber hinaus gibt die Regelung den behandelnden Ärztinnen und Ärzten notwendige Handlungs- und Rechtssicherheit in Triage-Situationen.

Wir setzen damit nicht nur die von Karlsruhe eingeforderten Schutzmaßnahmen um. Zugleich stellen wir sicher, dass der Prozess umfangreich evaluiert, wichtige Erkenntnisse gewonnen und so Anpassungen vorgenommen werden können. Außerdem schließen wir mit dem Gesetz eindeutig die sogenannte ex-post Triage aus, bei der eine begonnene Behandlung zugunsten einer anderen Person mit höheren Überlebenschancen abgebrochen wird.

Unabhängig von diesen konkreten Regelungen werden wir in dieser Legislaturperiode mit dem Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen ganz grundsätzlich ein inklusives Gesundheitswesen voranbringen.“