Jan Dieren, zuständiger Berichterstatter:

Am morgigen Freitag, findet eine Arbeitsgerichtsverhandlung über die einstweilige Verfügung zur Wei-terbeschäftigung eines Betriebsratsersatzmitglieds bei der Filialkette Foot Locker statt. Der aktive Be-triebsrat wurde von der Geschäftsführung außerordentlich gekündigt und klagt dagegen nun vor dem Arbeitsgericht. Die SPD-Fraktion will den Schutz von Betriebsräten erweitern.

„Leider ist dieser Vorfall nicht der erste, bei dem die Geschäftsführung von Foot Locker gegen Betriebsräte vorgeht. Allem Anschein nach handelt es sich hier um systematische Einschüchterungsversuche. Als SPD-Bundestagsfraktion stehen wir solidarisch an der Seite der Betriebsräte.

Die betriebliche Mitbestimmung ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft. Die Einschüchterungsversuche mancher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegen Betriebsräte sind deshalb nicht nur ein Angriff auf die Interessen der Beschäftigten. Solche Versuche untergraben die Grundprinzipien unserer Gesellschaft.

Beschäftigte müssen ihre demokratischen Rechte und Interessen verfolgen können, ohne deswegen Sanktionen oder gar eine Kündigung fürchten zu müssen. Dieses Recht wird vom Gesetz geschützt: Unternehmensführungen, die es einzuschränken versuchen, machen sich strafbar. Wir werden diesen Schutz der Betriebsräte erweitern, indem wir die Behinderung der Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt einordnen. Das macht es Staatsanwaltschaften einfacher, solche Straftaten bald auch von Amts wegen zu verfolgen.“