Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher;
Markus Töns, zuständiger Berichterstatter:

Das Bundesverfassungsgericht hat alle Klagen zu CETA abgewiesen. Bereits seit 2016 sind mehrere Verfahren vor dem Bundeverfassungsgericht anhängig gewesen, die die Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie die Rolle des Gemischten CETA-Ausschusses betrafen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat diese Klagen jetzt alle als unbegründet abgewiesen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedenken gegenüber der vorläufigen Anwendung des CETA-Vertrages zurückgewiesen. Das bestätigt auch die Position der SPD-Fraktion im Bundestag, die sich mit ihren Initiativen immer für ein faires und verfassungskonformes Abkommen eingesetzt hat.

Diese Entscheidung sendet ein wichtiges Signal in die Welt. Deutschland und die Europäische Union können eine aktive Rolle bei der Gestaltung der handelspolitischen Ordnung spielen. Die Weltlage hat sich verändert. Wir brauchen Partner wie Kanada, mit denen wir unsere Werte in der Welt verwirklichen können.

Wir werden uns das Urteil genau ansehen und auswerten. Das Bundeswirtschaftsministerium wird hoffentlich zeitnah einen Gesetzesentwurf für die Ratifizierung des Abkommens vorlegen. Erst wenn alle Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben, kann es endgültig in Kraft treten.”