Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz schafft die Voraussetzungen für ein Hochfahren der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Neben einem Mentalitätswechsel wahren wir die Interessen des Mittelstandes.

Johannes Arlt, zuständiger Berichterstatter:

„Wir gestalten die Beschaffung für die Bundeswehr effizienter und leiten einen Mentalitätswechsel in den zuständigen Behörden ein. Das Beschaffungsgesetz ermöglicht es, das Sondervermögen effizient und zielgerichtet zu einer raschen Verbesserung der Bundeswehr einzusetzen, ohne dass das Geld in der Bürokratie stecken bleibt. Auch bereits laufende Verfahren profitieren. Im Fokus stehen dabei marktverfügbare Lösungen.“

Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher:

„Das Gesetz ist eine ‚Fast Lane‘ für das Sondervermögen. Es sieht neben der Möglichkeit, Fachlose zusammenzulegen, verkürzte Einspruchsfristen, den Ausschluss von Nicht-EU-Staaten aus Vergabeverfahren sowie die Option vor, Vergaben nur mit deutschen Unternehmen durchzuführen. Außerdem regelt das Gesetz gemeinsame europäische Beschaffungen. Die festgeschriebene Evaluation wird uns helfen, die Beschaffung künftig dauerhaft zu verbessern.

Uns war es in den Verhandlungen ein großes Anliegen, mit dem Gesetz einerseits die Interessen des wehrtechnischen Mittelstandes zu wahren. In einem Entschließungsantrag haben wir darauf explizit hingewiesen. Andererseits gehört zu einer beschleunigten Beschaffung auch das Ausschöpfen des bestehenden Rechtsrahmens. Mut und die Eigenständigkeit unserer Behörden bei der Vergabe werden durch das Parlament in der Entschließung unterstützt.“