Heute wird das Gesetz zur Förderung eines Inklusiven Arbeitsmarkts im Bundestag verabschiedet. Damit ermöglichen wir es mehr Menschen mit Behinderung, eine reguläre Arbeit auszuführen. Menschen mit Behinderungen sind wesentlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit dem Gesetz aktiv dafür sorgen, dass sie leichter in die Berufstätigkeit einsteigen, dort verbleiben und kurzfristig neue Anstellungsmöglichkeiten finden können.

Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher:

"Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Inklusion in Deutschland, denn Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sondern auch identitätsstiftend. Wenn Arbeitgeber:innen keine oder zu wenige Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, müssen sie sich durch Ausgleichsabgaben daran beteiligen, Menschen mit Behinderungen einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf enthält drei wesentliche Änderungen: Erstens wird bei der Ausgleichsabgabe eine zusätzliche, vierte Stufe eingeführt für Arbeitgeber:innen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigten. Für sie wird die Ausgleichsabgabe verdoppelt. Sonderregelungen gelten weiterhin für kleinere Unternehmen. Zweitens werden die durch die Ausgleichsabgaben eingenommenen Gelder ausschließlich zur Förderung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt. Denn wenn immer es möglich ist, soll die reguläre Beschäftigung Vorrang haben. Drittens wird der Lohnzuschuss für Arbeitgeber:innen, die schwerbehinderte Personen einstellen, nicht mehr gedeckelt."

Takis Mehmet Ali, Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

"Aktuell sind noch immer etwa 166.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Mit dem Jobcoaching und dem beschleunigten Zugang zur Arbeitsassistenz sorgen wir dafür, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf ihre Fähigkeiten wirksam in Unternehmen einbringen können. Zudem können Betriebe Mitarbeitende, die vorher in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig waren, zukünftig pauschal doppelt auf die zu erreichende Inklusionsquote von 5 Prozent anrechnen. Und das ganz ohne lästigen Verwaltungsaufwand. Menschen mit Behinderungen sind qualifiziert und motiviert. Das müssen wir als Gesellschaft anerkennen und nutzen - auch auf dem Arbeitsmarkt."