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01.12.2023 Pressemitteilung Nr. 244

Digitales Gewaltschutzgesetz muss starke feministische Handschrift tragen

Digitale Gewalt richtet sich überdurchschnittlich häufig gegen Frauen und ist oft sexualisiert. Anfänglich digitale Gewalt verlässt dabei immer wieder den digitalen Raum und setzt sich in der analogen Welt fort. Wie digitale Gewalt gegen Frauen mit einem starken digitalen Gewaltschutzgesetz, im Strafrecht und durch weitere Maßnahmen wie der Handhabung von Spionage Apps bekämpft werden kann, hat die SPD-Bundestagsfraktion gestern Abend  in einer Fachtagung diskutiert, sagen Sonja Eichwede und Carmen Wegge.
26.09.2023 Pressemitteilung Nr. 180

Erweiterter Fraktionsvorstand gewählt

Die SPD-Bundestagsfraktion hat 25 Abgeordnete in den erweiterten Fraktionsvorstand gewählt, teilt der Pressesprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ali von Wangenheim mit.
22.06.2023 Pressemitteilung Nr. 117

Gerechtere Strafen und besserer Schutz vor Hasskriminalität

Mit der Reform des Sanktionenrechts reduzieren wir Ersatzfreiheitsstrafen und befördern eine angemessene Bestrafung von Hasskriminalität. Das Gesetz wollen wir noch vor der Sommerpause abschließend in den Bundesrat einbringen, sagen Sonja Eichwede und Carmen Wegge.
21.06.2023 Pressemitteilung Nr. 114

Mehr Sicherheit für Frauen im öffentlichen Raum

Sexuelle Belästigungen sind für Frauen allgegenwärtig. Noch häufiger als körperliche Belästigungen sind verbale Übergriffe. Deswegen hat die SPD-Fraktion gestern ein Positionspapier für mehr Sicherheit für Frauen im öffentlichen Raum beschlossen. Hauptforderung darin: die Schaffung eines neuen Straftatbestandes für gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale sexuelle Belästigungen, sagen Carmen Wegge und Sonja Eichwede.
11.07.2022 Artikel

Warum wir Paragraf 219a streichen

Fünf Abgeordnete erklären, warum die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau so wichtig für sie ist.
12.05.2022 Pressemitteilung Nr. 109

Streichung des Paragrafen 219a: Endlich mehr Selbstbestimmung für Frauen

Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf, sagen Carmen Wegge, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.
z.B. 16.06.2024
z.B. 16.06.2024
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