Unser Leitmotiv bei Petitionen:
Das Grundgesetz schreibt vor: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Dieses Recht nimmt die SPD-Bundestagsfraktion sehr ernst. Wir sind nah an den Menschen, denn von ihren Meinungen und ihrer Kritik lebt die Demokratie in unserem Land.
Unsere aktuellen Themen:
Petitionsauschuss braucht Internetseite für junge Zielgruppen
- Deutschland braucht mehr Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen – in der Schule aber auch bei der Stadtplanung, in den Kommunen und im Bund.
30.01.2012 | Auch Kinder und Jugendliche haben etwas zu sagen und wollen sich an der Demokratie beteiligen. Dafür brauchen sie altersgerechte Plattformen und starke Befürworter. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Petitionsausschuss sprachen darüber mit mit Thomas Krüger, der nicht nur Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung sondern auch Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks ist.
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Flugrouten müssen mit Bürgerbeteiligung festgelegt werden
- Mit der Petition gegen die neue Südabkurvung am Flughafen Leipzig protestieren Betroffene gegen Lärm. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben zwar dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens zugestimmt. Sie wussten aber nicht, dass die Festlegung der Flugrouten nicht dazu gehört.
30.01.2013 | Die Petition zeigt, dass Deutschland ein neues transparentes Verfahren braucht, wenn Flugrouten festgelegt werden. SPD-Bundestagsfraktion fordert deswegen den Bundesverkehrsminister auf, eine Novellierung des Luftverkehrsgesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen. Die Deutsche Flugsicherung sollte verpflichtet werden, bei der Festlegung der An- und Abflugrouten die Öffentlichkeit bereits bei der Vorplanung zu beteiligen.
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Anregungen kamen von der SPD-Fraktion
03.012012 | Seit 01.01.2012 gilt: Erreicht eine öffentliche Petition innerhalb von vier Wochen mehr als 50.000 Unterschriften, wird sie in einer öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses behandelt. Weitere Änderungen betreffen die Zulassungspraxis bei den öffentlichen Petitionen. Die SPD-Bundestagsfraktion war stets der Meinung, dass die Zulassungspraxis großzügiger werden muss – es sollen mehr Eingaben als öffentliche Petitionen zugelassen werden.
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Bundestag diskutiert Jahresbericht des Petitionsausschusses
21.09.2011 | 16 849 Eingaben haben Bürgerinnen und Bürger 2010 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht. Werden die Massenzuschriften hinzu gezählt sowie die Unterschriftenlisten und die elektronischen Mitzeichnungen der öffentlichen Petitionen kommen 1,8 Millionen Personen zusammen, die sich an den Bundestag wandten und eine Petition unterstützten. Der Bundestag hat sich am 21. September mit dem Jahresbericht 2010 des Petitionsausschusses befasst.
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Vorschläge müssen schnell in den Ausschüssen behandelt werden
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- In der Nachkriegszeit lebten hunderttausende Kinder und Jugendliche in Heimen.
Der Runde Tisch kommt klar zu der Bewertung, dass Unrecht und Leid in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre vielfach zugefügt und zugelassen wurden und dass dieses Unrecht und Leid eine besondere Anerkennung und Rehabilitierung erfordern. An den Gesetzgeber geht heute die Aufforderung, einen bundesweiten Fonds oder eine bundesweite Stiftung zu gründen, in welche der Bund, die Länder und die Kirchen einzahlen.
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Bundesregierung soll Petition nachkommen
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- Die Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das einstimmige Votum für die Petition.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2011 die Bundesregierung aufgefordert, das sogenannte Meister-BAFöG künftig auch für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu bewilligen. Grundlage dieses Beschlusses war die Petition einer Physiotherapeutin aus Bad Oeynhausen.
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Schwarz-Gelb verschließt sich sinnvollen Lösungen
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- Union und FDP verschließen sich im Petitionsausschuss sinnvollen Lösungen zur Behebung des Mangels an Spenderorganen.
Eine Widerspruchslösung, wonach man einer Organspende ausdrücklich widersprochen haben muss, wäre ebenso denkbar wie das Konzept der Äußerungspflicht, nach dem sich jeder Mensch als Organspender oder Nichtspender definieren muss. Reine Verwaltungsmaßnahmen werden das Problem nicht lösen. Eine breite Debatte über die Zukunft der Organspende haben Union und FDP mit ihrem Beschluss gegen die Widerspruchslösung und die Äußerungspflicht im Petitionsausschuss bewusst verweigert.
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Bundesregierung zur Gesetzesänderung aufgefordert
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- Die Bundesregierung wurde mit einem einstimmigen Votum aufgefordert, der Petition nachzukommen und eine Gesetzesänderung vorzubereiten.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundesregierung auf, den Steuerfreibetrag für Übungsleiter auch für Amateurschiedsrichter zu öffnen. Schiedsrichter und Kampfrichter im Amateursport leisten eine wichtige Aufgabe für unsere Bürgergesellschaft. Deshalb fordert der Petitionsausschuss die Bundesregierung auf, dieses Engagement auch finanziell zu fördern.
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Online-Petition gut angenommen
- 2009 haben sich mehr als 525.000 Nutzer registriert, um Petitionen mitzuzeichnen, Beiträge im Forum zu schreiben und um selbst Petitionen einzureichen.
Im Jahr 2009 konnte der Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages sein 60. Jubiläum begehen. Insgesamt erreichten 2009 18.861 Eingaben und Petitionen den Petitionsausschuss. 6.724 gingen davon über das Online-Fomular des Bundestages entweder als Einzel- oder als öffentliche Petition ein.
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14. Oktober 1949 erste Sitzung
- Wesentliche Modernisierungen des Petitionsrechts hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt.
Seit 60 Jahren haben alle Menschen in Deutschland das Recht, Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu schreiben. Diese Briefe – Petitionen genannt - landen beim Petitionsausschuss und zeigen, was den Menschen das Leben schwer macht und was sie verändern wollen.
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Erfolg für die Petenten
- Seit 1949 gewährt das Grundgesetz in Artikel 17 jedem das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen.
Es sind die Menschen, die entscheiden, welche Themen wir behandeln. Unsere Aufgabe ist zu reagieren, Bitten, Kritik, Anregungen zu prüfen, in berechtigten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Die Petitionen des Monats zeigen einige Beispiele aus der Vielfalt der Themen.
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Informationen und Hintergründe
- Wer kann wie und wo eine Petition einreichen? Wie arbeitet der Petitionsausschuss?
In vielen Fällen geben Gesetze den Rahmen vor, der dann von den Ausführenden auszufüllen ist. Bei der Rahmengesetzgebung kann nicht jeder Einzelfall berücksichtigt werden. Die Vorgaben sind allgemein. Die Umsetzung kann Anlass für eine Petition sein. Hier ist der Petitionsausschuss ein wichtiges Schanier zwischen Gesetzgebung und Einzelfallanliegen, um beiden Seiten gerecht zu werden.
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