Unser Leitmotiv bei Petitionen:
Das Grundgesetz schreibt vor: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Dieses Recht nimmt die SPD-Bundestagsfraktion sehr ernst. Wir sind nah an den Menschen, denn von ihren Meinungen und ihrer Kritik lebt die Demokratie in unserem Land.
Unsere aktuellen Themen:
Online-Petition gut angenommen
Im Jahr 2009 konnte der Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages sein 60. Jubiläum begehen. Insgesamt erreichten 2009 18.861 Eingaben und Petitionen den Petitionsausschuss. 6.724 gingen davon über das Online-Fomular des Bundestages entweder als Einzel- oder als öffentliche Petition ein.
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14. Oktober 1949 erste Sitzung
- Wesentliche Modernisierungen des Petitionsrechts hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt.
Seit 60 Jahren haben alle Menschen in Deutschland das Recht, Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu schreiben. Diese Briefe – Petitionen genannt - landen beim Petitionsausschuss und zeigen, was den Menschen das Leben schwer macht und was sie verändern wollen.
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Erfolg für die Petenten
- Seit 1949 gewährt das Grundgesetz in Artikel 17 jedem das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen.
Es sind die Menschen, die entscheiden, welche Themen wir behandeln. Unsere Aufgabe ist zu reagieren, Bitten, Kritik, Anregungen zu prüfen, in berechtigten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Die Petitionen des Monats zeigen einige Beispiele aus der Vielfalt der Themen.
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Informationen und Hintergründe
- Wer kann wie und wo eine Petition einreichen? Wie arbeitet der Petitionsausschuss?
In vielen Fällen geben Gesetze den Rahmen vor, der dann von den Ausführenden auszufüllen ist. Bei der Rahmengesetzgebung kann nicht jeder Einzelfall berücksichtigt werden. Die Vorgaben sind allgemein. Die Umsetzung kann Anlass für eine Petition sein. Hier ist der Petitionsausschuss ein wichtiges Schanier zwischen Gesetzgebung und Einzelfallanliegen, um beiden Seiten gerecht zu werden.
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