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24.08.10 - 1117 

Israel muss Reisefreiheit garantieren


AG Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Zum Fall des vor der israelischen Botschaft im Hungerstreik befindlichen Firas Maraghy erklärt der Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:

Weil seine Tochter nicht mit in seine Heimat reisen darf, befindet sich der aus Ostjerusalem stammende Palästinenser Firas Maraghy seit nunmehr vier Wochen im Hungerstreik. Seit September 2007 lebt Firas Maraghy in Deutschland und ist hier mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet. Eine Entscheidung über den dauerhaften Wohnort ist damit jedoch noch nicht getroffen. Die Eintragung seiner Ehe wurde ihm bereits von den israelischen Behörden mit der Begründung verweigert, er habe als in Deutschland wohnhafter Bürger seine Rechte als Bewohner von Ostjerusalem verwirkt. Dies widerspricht sogar israelischem Recht, das einen Entzug der Anerkennung als Bewohner Ostjerusalems erst nach siebenjähriger Abwesenheit vorsieht.

Die Verweigerung der israelischen Botschaft, Maraghys Tochter, die im Dezember 2009 geboren wurde, ein israelisches Reisedokument auszustellen, verstößt aber auch gegen elementare Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es in Artikel 13 heißt:

  1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
  2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Insofern wäre es aus völkerrechtlichen, menschenrechtlichen sowie aus humanitären Gründen geboten, den Dialog mit Firas Maraghy zu suchen, um eine weitere Eskalation der Situation zu verhindern und ihm die entsprechenden Dokumente auszuhändigen.

Aus diesem Grund habe ich den israelischen Botschafter angeschrieben und ihn gebeten, dementsprechende Schritte einzuleiten. Außerdem kündige ich an, falls das Problem bis dahin noch nicht gelöst sein sollte, die Situation von Herrn Maraghy im Zuge des Besuches des Botschafters im Ausschuss Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 27. September nochmals persönlich anzusprechen.

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