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17.08.10 - 1094 

Keine Zukunftslösungen und ökologischer Rückschritt


AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Zu dem Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

Der vor kurzem veröffentlichte, immer noch nicht abgestimmte Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist kein großer Wurf. Wie auf fast allen Politikfeldern ist auch dieser Vorschlag mehr ein Beweis für die Unfähigkeit der schwarz-gelben Koalition sich zu einigen, als ein zukunfts- und richtungweisendes Konzept. Die grundsätzlichen Fragen, wie Verhältnis von öffentlicher und privater Abfallwirtschaft und Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft, werden nicht geklärt. Im Gegenteil: Viele Formulierungen bleiben wie im Arbeitsentwurf schwammig und führen nur zu Rechtsunsicherheit.

Ökologisch ist der Entwurf ein Rückschritt gegenüber dem Arbeitsentwurf. Die Umwandlung der schon im Arbeitsentwurf wenig ambitionierten Quoten für die stoffliche Verwertung werden in eine Kann-Bestimmung umgewandelt. Die Regierungskoalition orientiert sich hier nur an ihrer ideologischen Vorgabe der 1:1 Umsetzung europäischer Richtlinien. Insbesondere im Bereich der Bauabfälle zeigt sich die völlige Abkehr von der Realität. Eine Kann-Quote von 70 Prozent liegt unter der bereits heute erreichten Verwertung von 89 Prozent. Ein Desaster für eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft.

Ebenso widerspricht die im Referentenwurf klar formulierte Gleichrangigkeit der energetischen Verwertung ab einem Heizwert von 11.000 KJ mit der stofflichen Verwertung völlig dem Grundgedanken der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und der fünfstufigen Abfallhierarchie. In der europäischen Richtlinie wird definiert, bei welchen Voraussetzungen Verbrennung Verwertung sein kann und nicht mehr Beseitigung ist. Die stoffliche Verwertung, hat aber immer Vorrang. Hilfreich ist die neue Gleichsetzung vor allem für die privaten Verbrenner und Mitverbrenner, zumal, wie aus einer Antwort der Regierung hervorgeht, es keinerlei Überprüfung gibt.

Zwar gibt es mit dem Wegfall der Möglichkeit der Drittbeauftragung für private Haushalte und der Gebührenerhebung für private Unternehmen positive Aspekte, jedoch mit der Zulassung gewerblicher Sammlungen wird die Zukunftsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorger gefährdet. Es muss deutlich klargestellt werden: Im Sinne der Daseinsvorsorge gehört die komplette Hausmüllentsorgung in die Zuständigkeit der Kommunen. Unabhängig vom Marktgeschehen muss der Bürger sich zuverlässig darauf verlassen können, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird.

Darüber hinaus zeichnet sich der Entwurf durch zahlreiche Ungenauigkeiten und schwammige Formulierungen aus. Es wird nicht bestimmt, wer die "neutrale" Behörde für die Zulassung gewerblicher Sammlungen sein soll. Die wichtigen Fragen, wie zum Beispiel zu Bestimmungen über die Abfallhierarchie, Bioabfall, Wertstofftonne, Definition von Nebenprodukten und Abfallende, sollen erst durch eine Rechtsverordnung geklärt werden und dies auch noch ohne Beteiligung des Bundestages. Gerade in diesen, sowohl ökologisch als auch für Bürger und Wirtschaft, wichtigen Fragen ist eine Beteiligung der gewählten Volksvertreter notwendig.

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