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13.08.10 - 1083 

Jede Form der Laufzeitverlängerung wird juristisch überprüft werden


AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Im Zuge des beabsichtigten Abkommens zwischen Energieversorgern und der Bundesregierung erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung verwandelt Deutschland durch ihre Kungelei mit den Energiekonzernen immer mehr in eine Bananenrepublik. Sollte sich der Vorschlag der Atomkonzerne durchsetzen, nach dem Zahlungen nur gegen einen Verzicht auf höhere Sicherheitsanforderungen geleistet werden, so muss neben der verfassungsrechtlichen Problematik auch die strafrechtliche Relevanz einer solchen Vereinbarung geprüft werden. Die SPD wird nicht tatenlos zusehen, sollte die schwarz-gelbe Koalition nicht einmal mehr davor zurückschrecken, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger an die Energiemonopolisten zu verkaufen.

Es scheint mittlerweile so, als würde sich die Bundesregierung von den vier großen Energieversorgen am Nasenring durch die Manege ziehen lassen. Statt der geplanten Brennstoff-Steuer soll nach nun bekanntgewordenen Plänen im Zuge einer Laufzeitverlängerung mittels eines Fonds Geld durch die Atomkonzerne an die Bundesregierung abgeführt werden. Nach aktuellen Berichten behalten sich die Konzerne jedoch vor, nicht mehr in den Fond einzahlen zu müssen, wenn der Betrieb von zusätzlichen Nachrüstungsanforderungen abhängig gemacht werden würde. Somit soll der Versuch unternommen werden, im Bereich einer der gefährlichsten Risikotechnologien Sicherheitskriterien in Frage zu stellen. Im Angesicht der auch in Deutschland auftretenden Störfälle bedeutet eine derartige Vereinbarung den Ausverkauf der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die weiteren Verhandlungen insoweit unter allen rechtlichen Gesichtspunkten aufmerksam beobachten. Einerseits ist nach dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Papier jedwede Form einer Laufzeitverlängerung nur mit einer Zustimmung durch den Bundesrat durchsetzbar. Die verfassungsrechtliche Problematik ist damit nach wie vor evident. Andererseits wird die SPD prüfen, ob die aktuellen Planungen um Zahlungsvereinbarungen mögliche strafrechtliche Punkte tangieren.

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