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30.07.10 - 1053 

Bildungsprämie statt Lockprämie – Fachkräftemangel nachhaltig vermeiden


AG Arbeit und Soziales

Zu den Forderungen von Wirtschaftsminister Brüderle und Bildungsministerin Schavan, den Zuzug ausländischer Fachkräfte zu erleichtern, erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Auch die SPD hat selbstverständlich nichts gegen den Zuzug ausländischer Fachkräfte. Doch gerade eine Bildungsministerin verfehlt ihre Rolle, wenn ihr erster Gedanke nicht Bildung und Qualifizierung ist, sondern Zuzug.

Insbesondere der Vorschlag Schavans, die bisher gültige Einkommensgrenze abzuschaffen, ist sozialpolitisch verfehlt, solange in Deutschland kein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn existiert.

Brüderle und Schavan liegen falsch mit ihren Prioritäten. Deutschland muss zwar auch attraktiver für ausländische Fachkräfte werden. In erster Linie aber müssen wir unsere eigene Jugend besser ausbilden und Arbeitnehmer aller Altersklassen nachqualifizieren. Wir müssen die Erwerbsbeteiligung Älterer steigern und dafür sorgen, dass Kinder nicht länger ein Hindernis für Berufstätigkeit sind.

Wir brauchen einen Kulturwandel in der deutschen Industrie. Statt die Ausbildung auf Minimum zu fahren und dann nach der Politik zu rufen, müssen Unternehmen endlich ihrer Verantwortung für Aus- und Weiterbildung nachkommen. Der Wirtschaftslobbyist Brüderle muss die Unternehmen in Deutschland anhalten, mehr und besser zu qualifizieren. Arbeitgeber sollten besser über eine Bildungsprämie für ihre Angestellten nachdenken, statt die von Brüderle ins Spiel gebrachte Lockprämie zu zahlen.

Die Politik kann allenfalls die Rahmenbedingungen setzen. Die SPD tritt dafür ein, dass jeder, der keinen Schulabschluss hat, das Recht haben soll, ihn im Rahmen der Qualifizierung für die Arbeitsförderung nachzuholen. Wer keinen Berufsabschluss hat, soll das Recht haben, einen vollständigen Berufsabschluss nachzuholen, in einem Beruf, der den eigenen Fähigkeiten entspricht und Chancen auf Beschäftigung im Arbeitsmarkt eröffnet. Wer jahrelang in einem Beruf tätig war, dessen berufliche Qualifikation er nicht erlernt hat, soll als Arbeitssuchender die Möglichkeit erhalten, eine vollberufliche Qualifizierung in dem Beruf der bisherigen Tätigkeit zu erreichen. Und wo sich das Berufsbild im Laufe der Jahre geändert hat, soll Anspruch auf eine Anpassungsqualifizierung bestehen.

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