SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

Petition des Monats Februar 2010 


Stand: 09.06.2010

Arbeitslosmeldung nach einer Beschäftigung im Ausland

Wenn jemand arbeitslos wird, muss er sich am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur melden. Diese Regelung gilt ohne Ausnahmen für alle, auch für diejenigen, die aus dem Ausland zurück kehren. Meldet sich der Arbeitslose später, bekommt er für die Tage vor der Meldung nicht nur kein Arbeitslosengeld sondern hat für die Zeit auch keinen eigenen Krankenversicherungsschutz.

Gleich zwei verschiedene Petenten, die im Ausland gearbeitet haben, haben in ihren Petitionen beschrieben, dass eine solche Anmeldung bei der Fülle von Formalitäten, die in beiden Staaten zu erledigen sind, unmöglich sein kann. Ein Beispiel: Für die persönliche Anmeldung ist die Arbeitsagentur zuständig, in deren Bezirk der Arbeitslose wohnt. Das bedeutet, dass er dort polizeilich angemeldet sein muss. Zieht jemand aus dem Ausland nach Deutschland zurück, muss er sich in Ausland abmelden und in Deutschland anmelden. Erst dann kann er zu der Arbeitsagentur gehen. Dass dies in der Praxis an einem Tag schwierig sein kann, liegt auf der Hand.

Nach dem geltenden Recht kann nur die Person Arbeitslosengeld beanspruchen, die der Arbeitsagentur für eine mögliche Vermittlung zur Verfügung steht. Der Arbeitslose muss ohne zeitliche Verzögerung erreichbar sein. Dies ist bei einem Aufenthalt im Ausland in der Regel nicht möglich. Die Konsequenzen des geltenden Rechts sind für die dem Petitionsausschuss bekannten Fälle jedoch sehr hart und nicht praxisorientiert.

Deswegen war es für die SPD-Bundestagsfraktion eine Selbstverständlichkeit, die Petitionen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen. Eine solche Materialüberweisung bedeutet, dass eine Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen, anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezogen wird. Außerdem wird das Ministerium zu einem Bericht an den Petitionsausschuss verpflichtet, in dem erläutert wird, ob wie es die Empfehlung des Petitionsausschusses umgesetzt hat.