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Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern 

Antrag der SPD-Bundestagsfraktion

Stand: 26.05.2011

Die Altschuldenhilfe ist ein wesentliches Element im Rahmen des Stadtumbaus, die es erst ermöglicht, den durch die demographische Entwicklung notwendigen Rückbau von Wohnungen in den neuen Ländern durchzuführen und Stadtquartiere aufzuwerten. Diese Anstrengungen müssen über das bisher Geleistete fortgeführt werden. Dazu hat der Bundestag unseren Antrag am 26. Mai 2011 abschließend beraten.

Investitionen haben Wohnumfeld verbessert

Die Altschuldenhilfe-Regelung war eine Voraussetzung dafür, dass die Wohnungsunternehmen in einem Milliardenumfang in Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen für das Wohnumfeld investieren konnten. Damit wurde gleichzeitig das soziale Umfeld in den Plattenbausiedlungen stabilisiert und die Attraktivität der Innenstädte erhöht. Im Interesse der Wiederherstellung intakter Wohnquartiere sollten alle Wohnungsunternehmen, die sich auf der Grundlage der Stadtentwicklungskonzepte an den vorgesehenen Rückbaumaßnahmen beteiligen, von den Altschulden befreit werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert:

  • mit den Ländern abzustimmen, in welchem Rahmen finanzielle Mittel für Abriss und Umbau von Wohnungen und die Aufwertung von Wohnquartieren zur Verfügung gestellt werden müssen.
  • dem Deutschen Bundestag eine abschließende Regelung zu den Altschulden von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern vorzulegen, die es den Unternehmen ermöglicht Stadtumbaumaßnahmen durchzuführen.
  • mit den Ländern in Verhandlungen über eine Modifizierung der Verwaltungsvereinbarung zum Stadtumbau Ost einzutreten.
  • weitere Möglichkeiten der Finanzierung der Städtebauförderung aus Förderprogrammen des Bundes zu prüfen und dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
  • Die Bemühungen der mit Altschulden belasteten Wohnungsunternehmen durch Fördermaßnahmen zu unterstützen, die ihre Wohnungen energetisch sanieren oder altersgerecht umbauen wollen.