10.03.10 - 343
Gleichstellung ist längst noch nicht erreicht
AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Noch ist die 14-tägige Konferenz der Vereinten Nationen, die 54. Sitzung der Frauenrechtskommission nicht beendet. Als zentrales Organ der Vereinten Nationen für Frauen- und Gleichstellungsfragen hat sich die Frauenrechtskommission in den vergangenen Jahren unterschiedlichen Themen mit Gleichstellungsbezug gewidmet. Sie erfüllt eine wichtige völkerrechtliche Funktion durch ihre Mitwirkung an der kontinuierlichen Kodifizierung von Frauenrechten. Denn nach wie vor gilt, dass der Gleichberechtigung der Geschlechter eine zentrale Bedeutung zum Beispiel bei der Bekämpfung von Armut und Gewalt zukommt. Da die Teilhabe von Frauen in allen Bereichen des Lebens lange noch nicht überall auf der Welt gewährleistet ist, kommt der Förderung von Frauen nach wie vor eine wesentliche Bedeutung zu. Ihr Kampf um Menschenrechte, gegen Gewalt, Hunger und Ausbeutung und für eine Zukunft in Frieden und Sicherheit muss weiter unterstützt werden.
Auf der Frauenrechtskommission beraten Regierungsdelegationen aus knapp 200 Staaten über die Fortentwicklung von Strategien zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die deutsche Regierungsdelegation wurde von einer fünfköpfigen Delegation von Mitgliedern aller Fraktionen des Deutschen Bundestages aus dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für einige Tage begleitet.
Die diesjährige Konferenz hat eine besondere Bedeutung, findet sie doch 15 Jahre nach der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking statt. Sie ermöglicht Einblicke in die internationale Gleichstellungspolitik im Kontext der Vereinten Nationen und eine Bilanzierung, inwieweit die in Peking verabschiedete Aktionsplattform in nationale Politiken umgesetzt wurde. Gleichzeitig kann sie auch wichtige Anregungen für eine nationale Gleichstellungspolitik geben.
Was für die Gleichstellungspolitik in Deutschland im 21. Jahrhundert zu tun wäre, ist offensichtlich. Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen muss beseitigt werden, der Anteil von Frauen in Führungspositionen muss drastisch steigen, ihre Teilhabe an existenzsichernder Arbeit muss ermöglicht werden. Denn Teilzeitarbeit und Niedriglohnsektor und damit Armut sind nach wie vor weiblich.
Ohne gesetzliche Regelungen wird sich hier auch weiter nur wenig bewegen. Dies ist als Lehre aus der Freiwilligen Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zu ziehen. Trotzdem setzt die Bundesregierung unbeirrt auf freiwillige Maßnahmen. Damit erweist sie den Frauen einen schlechten Dienst. Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft weiter für einen gesetzlichen Mindestlohn, für ein Entgeltgleichheitsgesetz und für Quoten in Aufsichtsräten und Vorständen.