Im Spannungsverhältnis zwischen Wirtschafts- und Menschenrechtspolitik steht auch die Rüstungsexportpolitik. Eine restriktive Rüstungsexportpolitik trägt wesentlich zur Konfliktprävention und Friedenssicherung bei und hilft, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Aus menschenrechtlicher Sicht kommt der wirksamen Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen besondere Bedeutung zu. Sie fordern mehr Menschenleben als jede andere Waffengattung.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Oslo-Prozesses ist auch ein wichtiger Schritt zur Ächtung von Streumunition gelungen, die die Zivilbevölkerung lange über das Konfliktende hinaus gefährdet.
Die Ankündigung im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, die Genehmigungspraxis in der EU für Rüstungs- und Dual-Use-Güter auf hohem Niveau harmonisieren und bürokratische Hemmnisse abbauen zu wollen, lässt allerdings eine Steigerung der Rüstungsexporte befürchten.