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Finanzen 

Versprochen – Gebrochen. Bilanz des Betrugs.

Stand: 08.07.2010

Bild Geldscheine Die Beispiele für Wortbruch und Tatenlosigkeit sind vielfach. Nachfolgend dokumentieren wir eine Auswahl von Fehlleistungen und Regierungsversagen:

VERSPROCHEN: ENTLASTUNG FÜR MITTLERE UND UNTERE EINKOMMEN

  • Im Koalitionsvertrag wird „…eine steuerliche Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie für die Familien mit Kindern in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) im Laufe der Legislaturperiode…“ (S. 10) angekündigt.

GEBROCHEN: DIE NETTO-LÜGE

  • „Mehr Netto vom Brutto“, lautete das zentrale Wahlversprechen von Schwarz-Gelb. Zwar wurde das Kindergeld erhöht. Aber die schwarz-gelbe Koalition musste ihr Steuerentlastungsversprechen nach Ablauf des ersten halben Regierungsjahres zurücknehmen. Dass sich die Steuersenkungen angesichts der krisenbedingten Belastungen der öffentlichen Haushalte und des enormen strukturellen Konsolidierungsbedarfs als unrealistisch erweisen würden, stand bereits bei der Formulierung des Koalitionsvertrages fest.
     

  •  CDU, CSU und FDP haben den Bürgerinnen und Bürger wider besseres Wissens falsche Hoffnungen auf Steuerentlastungen gemacht. Durch steigende Gebühren für Kinderbetreuung, Wasser oder Müllentsorgung in den Kommunen, aber auch durch steigende Abgaben für gesetzlich Krankenversicherte, darunter Millionen Rentnerinnen und Rentner, steht am Ende das Gegenteil des Versprochenen: Weniger Netto.

VERSPROCHEN: STEUERGERECHTIGKEIT

  • Im Koalitionsvertrag sprechen sich CDU/CSU und FDP dafür aus, „dass Steuern einfach, niedrig und gerecht sind.“ (S. 10).
     

  • Ein gerechtes Steuersystem setzt vor allem voraus, dass die Finanzierungslasten nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Bürgerinnen und Bürger verteilt werden. Starke Schultern müssen deshalb mehr tragen als schwache Schultern.

GEBROCHEN: KLIENTELPOLITIK UND STEUERPRIVILEGIEN

  • Die Steuerpolitik der schwarz-gelben Koalition hat aber vor allem zu einer Entlastung von Unternehmen, Beziehern hoher Einkommen und reichen Erben geführt.
     

  • Hervorzuheben sind vor allem die Einführung eines nach dem Urteil sämtlicher Experten unsinnigen Umsatzsteuerprivilegs für Hotels, die Rückgängigmachung wichtiger Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmensteuerreform 2008 und die verfassungsrechtlich unzulässige Erweiterung der steuerlichen Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Schwarz-Gelb treibt Klientelpolitik bis an den Rand des Verfassungsbruchs.
     

  • Auch die an sich begrüßenswerte Verbesserung des Familienleistungs-ausgleichs erfüllt nicht die Anforderungen an eine gerechte Steuerpolitik. Von der vorrangigen Anhebung des progressionswirksamen Kinderfreibetrages profitieren vor allem Gutverdiener. Dieser Effekt wird durch die ebenfalls durchgeführte Kindergelderhöhung nicht ausgeglichen. Eltern, die arbeitslos sind, werden von der Kindergelderhöhung völlig ausgenommen. Gerecht wäre dagegen eine gleiche Förderung für jedes Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

VERSPROCHEN: STEUERHINTERZIEHUNG BEKÄMPFEN

  • Im Koalitionsvertrag bekennen sich CDU, CSU und FDP dazu, dass sie die Bemühungen im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung weiter vorantreiben werden (S. 14).

GEBROCHEN: STEUERFLUCHT WIRD ERLEICHTERT

  • In der Regierungspraxis erweist sich diese Ankündigung als Lippenbekenntnis. Dies wird beispielsweise an der unterlassenen Umsetzung des von der Großen Koalition beschlossenen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes deutlich.
     

  • Dass die schwarze-gelbe Koalition an der Bekämpfung schädlicher Steuerflucht kein echtes Interesse hat, zeigt vor allem die Rücknahme wichtiger Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmenssteuerreform 2008. Dadurch werden erneut missbräuchliche Verlustverrechnungsmodelle und Gewinnverlagerungen ins Ausland ermöglicht.

VERSPROCHEN: STEUERVEREINFACHUNG

  • Im Koalitionsvertrag versprechen CDU, CSU und FDP dass sie „das Steuersystem und das Besteuerungsverfahren … deutlich vereinfachen und für die Anwender freundlicher gestalten“ (S. 10).

GEBROCHEN: NEUE SUBVENTIONEN, MEHR BÜROKRATIE

  • Die schwarz-gelbe Koalition hat nicht zur Vereinfachung, sondern zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuersystems beigetragen. Mit der Umsatzsteuerermäßigung für Hoteliers wurde eine neue Steuersubvention eingeführt. Durch die Einführung von Ausnahmen bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde deren Wirksamkeit ausgehöhlt und neue Steuerbürokratie geschaffen. Für die Begünstigung von Gutverdienern und Unternehmen nimmt Schwarz-Gelb also durchaus ein kompliziertes Steuersystem in Kauf.

VERSPROCHEN: FINANZMARKTREGULIERUNG

  • Im Koalitionsvertrag kündigen CDU, CSU und FDP an, dass Deutschland Initiativen ergreifen wird, „um auf europäischer und internationaler Ebene eine Vorreiterrolle bei der Vermeidung zukünftiger Krisen wahrzunehmen. Denn in Zukunft darf es kein Finanzmarktprodukt, keinen Finanzmarktakteur und keinen Finanzmarkt geben, die nicht reguliert und beaufsichtigt sind“ (S. 52).

GEBROCHEN: DEUTSCHLAND WIRD VOM VORREITER ZUM NACHZÜGLER

  • In der Finanzmarktpolitik der schwarz-gelben Koalition kann bisher von einer Vorreiterrolle auf europäischer und internationaler Ebenen keine Rede sein.
     

  • Statt die Finanzmarktregulierung durch eigene Initiativen voranzubringen, gibt sich Schwarz-Gelb mit den in europäischen und internationalen Gremien vereinbarten Minimalkompromissen zufrieden. Dies wurde insbesondere bei der Aushandlung der europäischen Richtlinien zur Regulierung von Ratingagenturen, von Hedge-Fonds und der Verbriefung von Kreditrisiken deutlich. Auch bei der Umsetzung dieser europäischen Richtlinien in nationales Recht ging die schwarz-gelbe Koalition nicht über die im Ergebnis unzulänglichen Vorgaben hinaus.
     

  • Handelt die schwarz-gelbe Regierung einmal in nationaler Verantwortung, erweisen sich ihre Vorschläge, wie im Fall des Gesetzentwurfs zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Devisengeschäfte, als reine Symbolpolitik. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Verbote spekulativer Börsengeschäfte entfalten aufgrund ihrer Beschränkung auf das Inland und auf die ohnehin regulierten Börsen nur eine geringe Wirksamkeit.

VERSPROCHEN: FINANZMARKTAUFSICHT ...

  • Die schwarz-gelbe Koalition hat sich vorgenommen, „die Bankenaufsicht in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank zusammen(zu)führen“ (S. 54).

 GEBROCHEN: ... ABGESAGT

  • Die schwarz-gelben Pläne zur Reform der Finanzaufsicht haben sich als völlig unausgegoren erwiesen. Es ist nicht überraschend, dass Bundesfinanzminister Schäuble eine Verschiebung der Reform angekündigt hat. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Übertragung der gesamten Finanzmarktaufsicht auf die Bundesbank wäre eine klare Fehlentscheidung gewesen. Sie hätte eine Unterstellung der Bundesbank unter die Rechts- und Fachaufsicht der Bundesregierung bedeutet und hätte somit ihre Unabhängigkeit in Frage gestellt. Erforderlich ist deshalb nicht nur eine Verschiebung, sondern die endgültige Aufgabe dieser untauglichen Reform.

VERSPROCHEN: ANLEGERSCHUTZ ...

  • Im Koalitionsvertrag avisieren CDU, CSU und FDP, dass sie „ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht schaffen (wollen), damit Verbraucher in Zukunft besser vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung geschützt werden“ (S. 46).

GEBROCHEN: ... AUF DRUCK DER LOBBY AUFGEWEICHT

  • Die von Schwarz-Gelb bisher beabsichtigten Maßnahmen bleiben weit hinter den geweckten Erwartungen zurück.
     

  • Der vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes wurde auf Druck der Lobby bereits mehrfach entschärft. Die Banken haben insbesondere durchgesetzt, dass die Bemühungen um einen besseren Schutz der Anleger bei offenen Immobilienfonds wieder aufgeweicht wurden.
     

  • Überdies herrscht innerhalb der schwarz-gelben Bundesregierung Uneinigkeit über die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Solange die Streitigkeiten zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium über die Regulierung des so genannten Grauen Kapitalmarktes nicht beigelegt werden können, verzögert sich die geplante Beschlussfassung der Bundesregierung über ihren Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes.

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