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Petition des Monats April 2009 


Stand: 19.05.2009

Mit obligatorischen Abfindungen in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht über das Ziel hinausschießen

 

Gesetzliche Unfallversicherung leistet Renten in (begründeten) Schadensfällen. Das können Erwerbsminderungsrenten oder Gesundheitsschadensausgleiche sein. Bereits nach dem jetzt geldenden Recht sind Abfindungen möglich, wenn Versicherte dies wünschen. Das ist gut so. So können Entschädigungen frühzeitig und zeitnah zum Unfall erbracht werden. Im Rahmen der anstehenden Reform wurde aber der Vorschlag vorbereitet, bei Gesundheitsschadenausgleichen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 50 % obligatorische Abfindungen einzuführen.

Dabei wurde nicht beachtet, dass dies bei Bezug von Arbeitslosengeld II bedeutet, dass die Abfindungen zum Beispiel auf die Leistungen nach SGB II angerechnet werden. Kommt der Versicherte aus dem ALG II Bezug wieder heraus, ist seine Abfindung womöglich aufgebraucht, ohne, dass er persönlich einen tatsächlichen finanziellen Ausgleich erhalten hat. Eine monatliche Rente – so klein sie sein mag – wird ein Leben lang gezahlt.

Eine Lösung könnte darin liegen, dass Abfindungen weiterhin eine Wahlleistung bleiben. Die Versicherten selbst sollen entscheiden, ob sie sich eine lebenslange Rente oder eine Abfindung wünschen.

Diese Empfehlung haben die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an die Fraktionen des Bundestages weitergegeben. Die Empfehlung soll in die Vorbereitung der Reform einbezogen werden.