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Bewertung Koalitionsvertrag: Innen und Recht 

Kryptische Aussagen lassen nichts Gutes erahnen

Stand: 27.11.2009

Der Koalitionsvertrag zur Innen- und Rechtspolitik beeindruckt nicht. Er listet Einzelpunkte, deutet an, prüft, evaluiert und schiebt auf. Klare Ansagen finden sich nur vereinzelt, was zu erkennen ist, gibt Anlass zu Sorge.
  
Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe soll Reformbedarf „geprüft“ und Missbrauch verhindert werden. Was sich harmlos anhört, ist in Wahrheit die Ankündigung, dass die Prozesskostenhilfe für Leute verschlechtert wird, die wenig Einkommen haben. Das steht in einer Linie mit Initiativen des Bundesrats aus der letzten Wahlperiode. Sparwünsche der Finanzminister haben die Feder geführt. Das ist ebenso wenig eine gute Botschaft für den Rechtsstaat in Deutschland, wie die geplante Öffnungsklausel, die den Ländern ermöglicht, die Sozial- und Verwaltungsgerichte zusammen zu legen. Hier kündigen sich unterschiedliche Organisationsstrukturen an, die die Qualität des Rechtsstandorts Deutschland verschlechtern.
 

Gerichtsvollzieherwesen

Verstärkt wird diese negative Entwicklung durch die Vorhaben, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren und zu erlauben, dass Aufgaben des Nachlassgerichts auf Notare übertragen werden. Vorteile sind damit allenfalls für eine kleine Klientel, nicht aber für die Allgemeinheit verbunden. Abgesehen davon, dass Zwangsbefugnisse nicht in die Hände Privater gehören, wird die Zwangsvollstreckung nicht etwa billiger, sondern erheblich teurer. Die Qualität der Rechtspflege wird sich verschlechtern. Wir lehnen beide Privatisierungsschritte ab.
 

Mietrecht

Die Koalition stellt die Ausgewogenheit des Mietrechts in Frage, will das Mietrecht „überprüfen“ und Veränderungen bewährter Regelungen vornehmen. Ausdrücklich gilt dies für die gesetzlichen Kündigungsfristen. Hinter der Ankündigung einheitlicher Fristen verbergen sich Verschlechterungen für den Mieter. Ihm soll nach langjähriger Miete mit verkürzten Fristen gekündigt werden können.

Auch das Recht auf Mietminderung soll beschränkt werden. Mieter müssen damit rechnen, künftig auch dann die volle Miete zahlen zu müssen, wenn die Wohnung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen nur mit erheblichen Einschränkungen genutzt werden kann. Zugleich sollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen aber freie Entscheidung des Vermieters sein.

Schließlich sollen für das Eintreiben von Mietschulden neue Möglichkeiten geschaffen werden. Diese Aussagen sind kryptisch, lassen aber nichts Gutes erahnen.
 

Europäische Privatgesellschaft

Die Koalition kündigt an, die Schaffung der Rechtsform einer Europäischen Privatgesellschaft zu fördern. Das ist die Ankündigung, ein Wahlversprechen zu brechen. So, wie die Europäische Privatgesellschaft geplant ist, wird es mit der Mitbestimmung in Deutschland bald vorbei sein, ohne dass in Deutschland ein einziges Gesetz geändert werden muss. Die heute geltenden Mitbestimmungsregelungen werden Relikte vergangener Zeiten sein, weil sie durch die Europäische Privatgesellschaft ausgehöhlt werden.
 

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht kündigen sich Verschärfungen an, die von der FDP noch vor Kurzem abgelehnt wurden. Das gilt sowohl für die von 10 auf 15 Jahre erhöhte Höchststrafe für Mord als auch für den sogenannten „Warnschussarrest“. Die erhöhte Strafandrohung erzielt keine bessere Abschreckung und ist unter dem Aspekt der Resozialisierung kontraproduktiv. Um Jugendlichen einen „Warnschuss“ zu geben, kann bereits heute Jugendarrest verhängt werden. Die vorgesehene Erweiterung, Jugendarrest neben einer Bewährungsstrafe verhängen zu können, macht keinen Sinn. Beide Instrumente sind verfehlt.
 

Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz

Eine besondere Form der Klientelpolitik ist die Ankündigung zu prüfen, ob ehemalige Eigentümer, die in der SBZ zwischen 1945 und 1949 enteignet wurden, diese Grundstücke bevorzugt erwerben können. Hier wird ein mit dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz längst abgeschlossenes Kapitel nochmals aufgeschlagen, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die geltenden Regelungen bereits vor Jahren bestätigt hat. Das ist töricht und bringt ohne Not Unfrieden und Verunsicherung in die neuen Länder.
 

Polizeiaufgaben

Die Finanzkrise ist Hintergrund der Koalitionsvereinbarung, Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern zu evaluieren. Das wäre nicht weiter bemerkenswert, würden Bund, Ländern und Kommunen nicht jene 24 Milliarden Euro fehlen, die die Koalition zur Steuerentlastung vorsieht. Das wird sich massiv auf die innere Sicherheit in unserem Land auswirken, weil bei der Polizei gespart werden soll. Wer aber meint, Polizeiaufgaben vernachlässigen und privatisieren zu können, stellt die Sicherheit im Alltag aller Bürgerinnen und Bürger in Frage.
 

Integration

Gleiches gilt für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Hier sind es vor allem die Kommunen, denen die für Integrationsmaßnahmen nötigen Mittel fehlen werden. Die im Staatsangehörigkeitsgesetz enthaltene Optionspflicht wird viele Kinder in den nächsten Jahren dazu zwingen, sich zwischen ihrer deutschen und ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Auch hier hat sich die Koalition nur auf ein „Überprüfen“ verständigt. Wir meinen: Die Optionspflicht ist ein Integrationshindernis und muss ersatzlos gestrichen werden.

Positiv zu vermerken ist die Ankündigung, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen zu schaffen. Das haben wir bereits in der vergangenen Wahlperiode gefordert und muss nun möglichst schnell realisiert werden.

„Prüfen“ wird die Koalition aber auch, ob sie die für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht notwendige Ehebestandszeit von zwei wieder auf drei Jahre erhöht, nachdem diese unter rot-grüner Regierungsverantwortung verkürzt worden ist. Während die Koalition einen eigenen Straftatbestand für die Zwangsheirat schaffen will, obwohl diese bereits heute als schwere Nötigung strafbar ist, erwägt sie hier eine Gesetzesänderung, durch die die Ausnutzung von Zwangslagen begünstigt wird.

Positiv ist die Ankündigung, dass künftig Schulen nicht mehr verpflichtet sein sollen, Kinder, die sich illegal in Deutschland aufhalten, zu melden. Das ermöglicht diesen Kindern den Schulbesuch. Notwendig wäre aber auch eine entsprechende Reglung für den Zugang zu medizinischer Versorgung und für arbeitsgerichtliche Verfahren.
 

Datenschutz

Jenseits von Ankündigungen zur Verbesserungen der Gesetzestechnik und der Errichtung einer Bundesstiftung, ist die inhaltliche Botschaft zum Datenschutz dürftig. Völlig unzureichend ist der Ansatz, den Arbeitnehmerdatenschutz in einem Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes unterbringen zu wollen. Entgegen aller Verlautbarungen ist dies in Wahrheit die Absage an ein umfassendes Regelwerk, das die anstehenden Fragen klar und rechtssicher löst und den Namen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verdient.
 

Bekämpfung politischen Extremismus

Der Koalitionsvertrag verpflichtet sich der Bekämpfung des politischen Extremismus. Das ist gut, vernünftig und richtig. Es ist aber auch die Rede davon, bestehende Programme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus auf jede Form des Extremismus auszudehnen. Wir müssen befürchten, dass es damit zu der von uns 2005 noch verhinderten faktischen Kürzung der Mittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus kommt.
 

Recht der Lebenspartnerschaft

Die Koalition kündigt an, das Recht der Lebenspartnerschaft weiterzuentwickeln und die beamtenrechtlichen Regelungen zur Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf die Lebenspartnerschaften übertragen. Zu letzterem ist sie gezwungen, weil das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat. Im Übrigen ist zu erwarten, dass die Union wie in den vergangenen Jahren den Kopf in den Sand steckt und erklärt: bis hier und nicht weiter. Das gilt auch für das Transsexuellengesetz, das nicht nur minimalistisch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden, sondern einer grundlegenden Reform unterzogen werden sollte.