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Abschaffung von Kettenduldungen 

Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Stand: 17.12.2009

Am 17. Dezember 2009 hat der Bundestag unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Altfallregelung) in 1. Lesung beraten. Ziel unseres Gesetzentwurfes ist, dass Ausländer, wenn sie über mehrere Jahre geduldet wurden, aber nicht abgeschoben werden können, eine Aufenthaltserlaubnis und damit eine Perspektive auf Integration bekommen. Wir wollen damit so genannte Kettenduldungen abschaffen.

Gleichzeitig entwickeln wir mit unserem Gesetzentwurf die so genannte Altfallregelung fort, die die Große Koalition 2007 geschaffen hat. Damit sollen auch Personen erfasst werden, die derzeit eine so genannte Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach der gesetzlichen Altfallregelung haben. Nach dieser Regelung, die noch bis 31. Dezember 2009 gilt, müssen diese Personen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichern können. Vielen der Betroffenen wird dies nicht gelingen. Deshalb wollen wir eine Regelung schaffen, die die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung dahingehend absenkt, dass auch das ernsthafte Bemühen um Arbeit als ausreichend erachtet wird. Wir wollen auch eine eigenständige Regelung für Personen, die in Deutschland einen Schulabschluss machen. Für Altfälle mit einer Aufenthaltsdauer von einem Jahrzehnt und mehr wollen wir eine noch weitreichendere Ausnahmen von den allgemeinen Voraussetzungen erreichen.

Anders als die bisher geltende Altfallregelung verzichten wir mit unserem Entwurf auf einen einmaligen Stichtag, zu dem Betroffene den mehrjährigen Aufenthalt nachweisen müssen. Stattdessen soll es eine so genannte rollierende Regelung geben. Sie ist auch auf künftige Fälle anwendbar, sofern der jeweils im Gesetz festgelegte Zeitraum überschritten ist, und vermeidet so neue Kettenduldungen.

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