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25.11.09 - 1027 

Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schützen – Kanzlerin Merkel muss aktiv werden


Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
AG Kultur und Medien

Anlässlich der am Freitag anstehenden Entscheidung im ZDF-Verwaltungsrat über die vom ZDF-Intendanten vorgeschlagene Vertragsverlängerung für den Chefredakteur Nikolaus Brender erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Roland Koch gefährdet die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Absicht des hessischen Ministerpräsidenten und der Union, ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender aus parteipolitischen Gründen aus dem Amt zu entfernen, ist ein gefährlicher Eingriff in die Autonomie und die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die SPD-Bundestagsfraktion appelliert eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates, sich nicht für eine derart offensichtliche Verletzung der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit zur Verfügung zu stellen. Wir plädieren stattdessen dafür, den amtierenden Chefredakteur durch ein deutliches Votum zu unterstützen. Aus guten Gründen hat der ZDF-Intendant die Vertragsverlängerung für einen bewährten Chefredakteur vorgeschlagen. Es wäre unerträglich, sollte sich Roland Koch, der sich als Oberintendant aufspielt, durchsetzen.

Nun sind sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel, auch in ihrer Eigenschaft als CDU-Bundesvorsitzende, als auch der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, gefordert, deutlich Stellung zu beziehen. Sie müssen aktiv werden, um die Pläne des Hessischen Ministerpräsidenten zu stoppen. Nur so können die Rundfunkfreiheit und die grundgesetzliche Garantie der Staatsferne geschützt sowie die Unabhängigkeit des ZDF-Intendanten und seines Chefredakteurs gewahrt werden.

Dankenswerterweise haben kürzlich 35 renommierte Staatsrechtler in einem offenen Brief deutlich gegen die beabsichtigte staatliche Einflussnahme Position bezogen. Zu Recht weisen sie darauf hin, dass es um den offenkundigen Versuch geht, einen unabhängigen Journalisten zu verdrängen und den Einfluss der Parteipolitik zu stärken. Sie verweisen in diesem Zusammenhanghang ausdrücklich auf die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG garantierte Rundfunkfreiheit.

Dabei geht es nicht generell um die Infragestellung der Mitwirkung der Politik neben anderen gesellschaftlichen Gruppen in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grenze wird aber dort überschritten, wo durch den unangemessenen Einfluss die Unabhängigkeit des Journalismus in Frage gestellt wird. Welche Gefahr darin liegt, die Rundfunkfreiheit und die Garantie der Staatsfreiheit in Frage zu stellen, wird uns in anderen Ländern deutlich vor Augen geführt.

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