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Berufung von PKV-Lobbyisten ins Gesundheitsministerium 

Klientelpolitik à la FDP

Stand: 13.01.2010

Gesundheitsminister Philipp Rössler lässt die Katze aus dem Sack: Der bisherige stellvertretende Direktor des Verbandes der Privaten Kankenversicherung (PKV), Christian Weber soll Leiter der Grundsatzabteilung des Bundesgesundheitsministeriums werden. Indem dem PKV-Lobbyisten eine entscheidende Position im Gesundheitsministerium überlassen wird, wird der Bock zum Gärtner gemacht. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner erklärte zu der pikanten Personalentscheidung Röslers, dies gelte als “als typische Klientelpolitik der Partei”. Die FDP wolle den Einstieg in die Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und hätte dafür nun das Personal von der PKV erhalten. ”Offensichtlich zahlen sich die hohen Wahlkampfspenden an die FDP jetzt aus”, sagte Ferner. Man könne nur hoffen, dass nicht die Regierungskoalition als Ganzes dem nun vom Gesundheitsministerium vorgezeichneten Kurs folgen werde.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Karl Lauterbach sagte, die Personalentscheidung des FDP-Gesundheitsministers sei "an Dreistigkeit kaum zu übertreffen". Es sei "unverfroren, ausgerechnet so einen auf diesen Posten zu hieven".

In ihrer Koalitionsvereinbarung hatten sich Union und FDP darauf geeinigt die bislang paritätisch von Beschäftigten und Arbeitgebern und solidarisch finanzierte GKV umzubauen. Dazu soll der Arbeitgeberanteil eingefroren werden. Kostensteigerungen sollen allein zu Lasten der Versicherten gehen. Eine weitere soziale Ungerechtigkeit besteht darin, dass Beschäftigte künftig eine einkommensunabhängigen Beitragspauschale zahlen sollen. Die Pauschale gilt dann für den Bankdirektor genauso wie für den Pförtner. Für Geringverdiener soll es für die Kopfpauschale einen Sozialausgleich aus Steuermitteln geben. Aber wie der angesichts der geplanten Steuersenkungen bei gleichzeitiger Rekordverschuldung finanziert werden soll, bleibt völlig unklar. Des Weiteren sollen die Versicherten der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer zusätzlichen privaten Absicherung des Lebensrisikos Pflegebedürftigkeit verpflichtet werden. Das bedeutet die Abkehr vom solidarischen, sozialen Sicherungssystem, mit dem Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten immer gut gefahren ist. Auszahlen wird sich diese Entscheidung nur für die private Versicherungswirtschaft und für Besserverdienende.