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Petition des Monats August 2009 


Stand: 31.08.2009

Behinderte Kinder – wer bezahlt das Pflegegeld?

  

Eine Familie hat ein seelisch und körperlich schwer behindertes Kind in Pflege aufgenommen. Das Kind entwickelte sich in der Pflegefamilie sehr gut, besuchte nach kurzer Zeit einen Kindergarten, machte große Fortschritte. Der Antrag der Familie auf das Pflegegeld wurde jedoch abgelehnt, das Jugendamt sei nicht zuständig. Als nicht zuständig erwiesen sich auch andere Behörden. Die Familie wandte sich an den Petitionsausschuss des Bundestages.

Schnell haben wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses, festgestellt, dass für behinderte Kinder in der Tat verschiedene Behörden zuständig sind:

  • Für seelisch behinderte Kinder – Kinder und Jugendhilfe (geregelt im Sozialgesetzbuch VIII) hierzu gehört das Pflegegeld
  • Für körperlich und geistig behinderte Kinder – Sozialhilfe (geregelt im Sozialgesetzbuch XII)

Bei Mehrfahbehinderungen ist es schwer zu entscheiden, wer zuständig ist. Betroffene Eltern werden hin und her geschoben. Leistungen wie Pflegegeld werden bis zur Einigung über die Zuständigkeit nicht bezahlt. Diese Streitigkeiten gehen zu Lasten des behinderten Kindes und der Pflegefamilie.

Es begann die Suche nach der Lösung. Wir haben es in die Hand genommen und haben mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und mit der Behindertenbeauftragten gesprochen – bis wir folgende Lösung hatten:

Das Sozialgesetzbuch XII, das die Sozialhilfe regelt, wurde ergänzt. Es stellt sicher, dass zum Beispiel das Pflegegeld auch für Betreuung körperlich und geistig behinderter Kinder in einer Pflegefamilie gewährt wird.

Unsere Arbeit im Petitionsausschusse ist jedoch noch nicht zu Ende. Denn diese Regelung ist befristet. Sie gilt bis zum Ende des Jahres 2013. Wir werden uns dafür einsetzen, dass in der kommenden Legislaturperiode die Zuständigkeiten für behinderte Kinder generell geprüft und notfalls geändert werden – im Sinn der Kinder und ihrer Familien.