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Umsetzung des „Lissabon-Urteil“ 

Deutschland kann EU-Vertrag ratifizieren

Stand: 08.09.2009

Der Deutsche Bundestag hat am 8. September 2009 die vier Gesetzentwürfe zur Umsetzung des sog. Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts, auf die sich die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/die Grünen geeinigt hatten, in 2.73. Lesung beschlossen.  Nach Zustimmung des Bundesrates am 18. September könnte die Ratifizierungsurkunde noch vor der Volksabstimmung in Irland am 2. Oktober hinterlegt werden. 
 

Die Verhandlungen waren zäh. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte ihre zuvor formulierten Positionen jedoch erfolgreich durchsetzen. Die Fraktionen von CDU/CSU präsentieren sich durch die Vorlage einer Erklärung zur 2./3. Lesung als Euroskeptiker. Schon bei den Abstimmungen im Europaausschuss in der vergangenen Woche hatte sich diese Europaskepsis gezeigt, als Abgeordnete der CSU wiederholt mit der Fraktion die LINKE stimmten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 30. Juni entschieden, dass das Lissabon-Begleitgesetz (genannt: „Ausweitungsgesetz“) verfassungswidrig sei, weil es die Integrationsverantwortung von Bundestag und auch Bundesrat nicht hinreichend beachte. Auf eine kurze Formel gebracht: Die Bundesregierung darf nur mit Zustimmung des Bundestages akzeptieren, dass EU-Abstimmungsregeln geändert (Einstimmigkeits/Mehrheitsprinzip) oder neue europäische Kompetenzen geschaffen werden. Den Lissabon-Vertrag und die diesbezügliche Grundgesetzänderung hat Karlsruhe nicht beanstandet.

Folgeden vier Gesetze wurden beschlossen:

  • Das neue Begleitgesetz („Integrationsverantwortungsgesetz“) setzt das Karlsruher Lissabon-Urteil um. Es regelt das Verfahren für vereinfachte Vertragsänderungen, für die allgemeine Brückenklausel, für die besonderen Brückenklauseln, für die Flexibilitätsklausel und für den Notbremsemechanismus. All diese Einzelverfahren bewirken nämlich entweder Änderungen im EU-Abstimmungsverfahren oder Kompetenzerweiterungen der EU. Die Beteiligung des Bundesrates folgt jeweils präzise den innerstaatlichen Länderkompetenzen nach dem Grundgesetz.
  • Darüber hinaus überführen wir die bisherigen Zusammenarbeitsvereinbarungen der Bundesregierung mit dem Bundestag und mit den Ländern in die Zusammenarbeitsgesetze (EUZBBG und EUZBLG). Insbesondere werden der Begriff des Vorhabens und die daraus folgenden Beteiligungs- und Stellungnahmerechte des Bundestages präzisiert und an die praktischen Erfordernisse angepasst. Damit entsprechen wir dem Wunsch der Europapolitiker aller Fraktionen.
  • Ein viertes Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen muss aus rechtstechnischen Gründen komplementär zum neuen Begleitgesetz verabschiedet werden. Karlsruhe forderte nämlich, dass die Ratifikationsurkunde erst hinterlegt werden darf, nachdem die Begleitgesetzgebung in Kraft getreten ist. Das kollidiert mit der Zeitbestimmung in der bereits verkündeten Grundgesetzänderung. Hier wird auf das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages selbst abgestellt. Zwei Aspekte des Begleitgesetz setzen aber die GG-Änderung voraus (Subsidiaritätsklage und EU-Ausschuss). Sie können daher erst in Folge der GG-Änderung in Kraft treten. Deshalb mussten sie in ein getrenntes Gesetz aufgenommen werden.
      

Wir haben eine sehr gute Lösung gefunden, um die Integrationsverantwortung des Bundestages zu stärken und haben gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Deutschen Regierung in Brüssel erhalten. Das ist ein Erfolg für die SPD.
 

Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte im Vorfeld der Beratungen zur Umsetzung des "Lissabon-Urteils" Ende Juli eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ein Symbol Download Positionspapier vorgelegt. In diesem Positionspapier unterstreicht die SPD-Bundestagsfraktion, dass der Vertrag von Lissabon zu einer stärkeren Beteiligung der nationalen Parlamente an europäischen Entscheidungsprozessen führt. Diese Einbindung ist nun vollständig umzusetzen. Das neue Begleitgesetz muss deshalb die besondere Integrationsverantwortung des Bundestages für diejenigen Fälle abbilden, in denen der Europäischen Union tatsächlich neue Kompetenzen erwachsen können. Bei der Ausweitung der Kompetenzen ist der Bundestag künftig stärker zu beteiligen. Hierbei geht es nicht um die Ausgestaltung der tagtäglichen Europapolitik. Die Regierung soll kontrolliert, aber nicht ausgebremst werden.

Entscheidungsvorbehalte lösen bspw. insbesondere die allgemeine Brückenklausel und die speziellen Brückenklauseln aus, die vorsehen, dass vom Einstimmigkeits- zum Mehrheitsprinzip übergegangen wird. Die Bundesregierung darf den europäischen Kompetenzzuwachs nur mit Zustimmung des Bundestages akzeptieren. Die Zustimmung der Bundesregierung zu europäischen Rechtsakten, die auf der Flexibilitätsklausel basieren, darf wegen der inhaltlichen Unbestimmtheit der Regelungen nur auf der Grundlage eines vorherigen Zustimmungsgesetzes erteilt werden. Das so genannte Notbremseverfahren, das Mitgliedstaaten anwenden können, wenn sie wichtige innenpolitische Belange verletzt sehen, muss die Bundesregierung künftig auf Weisung des Bundestages anwenden.

Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich in ihrem Positionspapier weiter dafür aus, dass die bisherige Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union zügig in ein Gesetz zu überführen ist. Die Forderung nach Schaffung neuer Klagearten im deutschen Recht wird abgelehnt. Die bislang zur Verfügung stehenden Klagearten sind ausreichend.
    

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe:
  

doppelter Pfeil Thomas Oppermann, erster parlamentarischer Geschäftsführer

doppelter Pfeil Axel Schäfer, Sprecher der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union

doppelter Pfeil Michael Roth, stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union

doppelter Pfeil Prof. Gert Weißkirchen, Sprecher der Arbeitsgruppe Außenpolitik

doppelter Pfeil Dr. Dieter Wiefelspütz, Sprecher der Arbeitsgruppe Inneres

doppelter Pfeil Klaus Uwe Benneter, Justitiar

doppelter Pfeil Dr. Carl-Christian Dressel, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  

  

weitere Informationen:
In- und externe Links  
Rede Thomas Oppermann, 8. September 2009 (Video) doppelter Pfeil www
Rede Angelica Schwall-Düren, 8. September 2009 (Video) doppelter Pfeil www
Rede Michael Roth, 8. September 2009 (Video) doppelter Pfeil www

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