SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
 
 

Petition des Monats Juli 2009 


Stand: 27.07.2009

Dienstunfähige Soldaten sollen ihr Studium abschließen können

  

Wer sich für den Soldatenberuf entscheidet und die Laufbahn des Offiziers einschlagen möchte, dem ermöglicht die Bundeswehr ein Studium an den Bundeswehr-Universitäten in München und Hamburg.

So begann Oberstleutnant H. vor einigen Jahren ein Studium der Informatik an einer der Bundeswehr-Universitäten. Seine Leistungen waren gut. Eine Krankheit zwang ihn jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit. In dieser Verlängerung bestand er (fast) alle Prüfungen. Nur die letzte Prüfung bestand er im Erstversuch nicht und konnte nicht die Diplomarbeit abgeben.

Sein Antrag auf eine erneute Verlängerung der Studienzeit, um die letzte Prüfung zu wiederholen und die Diplomarbeit abzugeben, wurde abgehlehnt, weil inzwischen ein Verfahren zur Feststellung dauerhafter Dienstunfähigkeit eingeleitet wurde. Wird Dienstunfähigkeit festgestellt, folgt die Entlassung aus der Bundeswehr und das Studium kann nicht fortgesetzt werden. Herr H. wurde für dienstunfähig erklärt und aus dem Bundeswehrdienst entlassen. Die Fortsetzung seines Studiums als Zivilist hat die Bundeswehr abgelehnt. Er hat sein Studium offiziell endgültig nicht bestanden und wurde exmatrikuliert.

Herr H. hat eine Petition an den Bundestag geschrieben, weil er sein Studium nun nicht nur bei der Bundeswehr nicht fortsetzen und abschließen kann, sondern auch an keiner anderen Universität in Deutschland. Er kann das Studium zwar neu beginnen, aber nicht fortsetzen.

Abgeordnete der SPD im Petitionsausschuss waren sich einig, dass Abhilfe notwendig ist und haben die Petition an die Bundesregierung zur Erwägung überwiesen. Eine Lösung könnte zum Beispiel so aussehen, dass Herr H. seine Leistungen an einer anderen Universität anrechnen und sein Studium abschließen kann. Eine krankheitsbedingte Exmatrikulation auf einer Bundeswehr-Universität ohne Verschulden des Studenten kann nicht dazu führen, dass er sein Studium nirgendwo abschließen kann.

Die Bundesregierung hat nun sechs Wochen Zeit, um dem Petitionsausschuss zu antworten, welche Lösungen möglich sind. Auf diese Antwort warten wir gespannt.