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Patientenrechte bündeln und verbessern 

SPD-Bundestagsfraktion legt Eckpunkte für Patientenrechtegesetz vor

Stand: 15.07.2009

Patienten haben Rechte. Für die Patienten sind sie aber oft unklar und unübersichtlich. Abhilfe kann ein Patientenrechtegesetz schaffen, das alle Rechte und Pflichten konkret regelt und bündelt. Dann hätten die Patientinnen und Patienten die Sicherheit, um den Leistungserbringern und Kostenträgern auf Augenhöhe zu begegnen. Für ein solches Gesetz hat die SPD-Bundestagsfraktion nun Eckpunkte vorgelegt.

Eine Behandlung geschieht immer auf der Grundlage eines – ausdrücklichen oder stillschweigend geschlossenen – Behandlungsvertrages. Zentraler Punkt hierbei muss es sein, das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten zu achten und sie in der Wahrnehmung dieses Rechts zu stärken.
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Um die stationäre Behandlung aber so fehlerfrei wie möglich zu machen und stetig zu verbessern, braucht es Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme, die Arbeitsabläufe kritisch überprüfen und auswerten.
In Konfliktfällen entsteht oft der Eindruck, Fristen würden nur für die Patienten gelten. Das muss anders werden: gerichtliche wie nicht-gerichtliche Verfahren müssen schneller über die Bühne gehen.

Aus dem Ungleichgewicht der Kräfte im Gesundheitssystem muss ein Gleichwicht werden. Deshalb macht die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Eckpunktepapier zu einem Patientenrechtegesetz konkrete Vorschläge, wie in den entscheidenden Bereichen die Position der Patienten gestärkt werden kann.