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29.06.09 - 622 

SPD gegen gesetzgeberischen Blindflug beim Kinderschutz


Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zur Entscheidung, den vorgelegten und kurzfristig überarbeiteten Gesetzentwurf zum Kinderschutz nicht mehr zu verabschieden, erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme und die familienpolitische Sprecherin Caren Marks:

Wegen unüberbrückbarer Differenzen zwischen den Koalitionspartner bei dem Gesetzentwurf zum Kinderschutz ist keine Einigung mehr möglich. Neue Melde- und Kontrollregelungen à la von der Leyen waren Ausdruck einer Kontrollwut und helfen dem Kinderschutz nicht weiter.

Ein Gesetz noch diese Woche im Bundestag zu verabschieden, wäre ein gesetzgeberischer "Blindflug". Dafür können wir nach bestem Wissen und Gewissen keine "Starterlaubnis" erteilen. Die Ministerin und der Koalitionspartner waren viel zu spät zu gemeinsamen Gesprächen bereit.

Die Fachpolitikerinnen und -politiker beider Fraktionen haben unter enormem Zeitdruck noch mögliche Regelungen im Kinder- und Jugendhilferecht diskutiert, um den Kinderschutz weiterzuentwickeln. Nach reiflicher Überlegung sagen wir heute: Kinderschutz ist ein zu wichtiges Thema, um in der letzten Sitzungswoche des Parlaments eilig Änderungen in diesem Bereich zu beschließen. Die SPD legt Wert auf eine gründliche Erarbeitung von Regelungen sowie auf eine saubere Gesetzesfolgenabschätzung. Ein übereilt nachgebessertes Gesetz könnte dem Kinderschutz mehr schaden als nützen.

Die zuletzt gemeinsam erarbeiteten Änderungsvorschläge gehen in die richtige Richtung. Erstmals wurden auf unser Drängen auch präventive Ansätze einbezogen. Denn für einen guten Kinderschutz sind Förderung und Prävention die besten Mittel, um Kinder und ihre Familien effektiv zu unterstützen und sie vor Gefährdungen zu schützen. Aber die für uns alles entscheidende Frage, ob die diskutierten Regelungen den Kinderschutz vor Ort tatsächlich effektiver machen, konnte nicht abschließend beantwortet werden.

Wir wollen einen bestmöglichen Kinderschutz. Gut durchdachte und gründliche Regelungen sind in diesem sensiblen Bereich besonders wichtig. Mit dem Koalitionspartner wurde ein fachlich fundierter Entschließungsantrag zum Kinderschutz erarbeitet. Mit unserer Ablehnung zum Gesetzgebungsverfahren hat der Koalitionspartner sich im Gegenzug geweigert, diesen Antrag mitzutragen.

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