17.06.09 - 564
Auf die Union ist in der Frage CCS kein Verlass
AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Es ist schon ein Possenspiel, was die Union bei den Beratungen zum CCS-Gesetz aufführt. Bei den Verhandlungen der Koalitionsfraktionen haben sie ausschließlich Entlastungen gegenüber den Betreibern und restriktive Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung durchsetzen wollen. So hat die Union verlangt, die Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Grundstückseigentümer in verfassungswidriger Weise zu beschränken und den Sicherheitsstandard für den Bau und Betrieb eines CO2-Speichers abzusenken (siehe Anlage).
Es war vor allem die SPD-Fraktion, die Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf vorgelegt hat, die klare Kriterien für die Haftungsregelung, zum Verantwortungsübergang und zum Sicherheitsstandard eingefordert hat. Diese wurden aber von der Union strikt abgelehnt.
Erst nachdem über die weitergehenden Vorschläge keine Einigung zustande kam, haben sich die Koalitionsfraktionen auf einen Minimalkonsens - den Regierungsentwurf - verständigt. Dieses Ergebnis wurde dann in der Unionsfraktion abgelehnt mit der Begründung Grundstückseigentümer schützen zu wollen. Dabei greift die Kritik aus der Union an dem Regierungsentwurf viele Punkte auf, welche die Verhandlungsgruppe der Union vorher vehement gegenüber der SPD abgelehnt hatte.
Es war von Beginn an die Position der SPD-Umweltpolitiker auch wegen der vielen offenen Fragen und Kritikpunkte, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Demonstrationsprojekte zu reduzieren.
Dies würde einen sinnvollen Kompromiss ermöglichen zwischen der Chance eine neue Technologie zu erproben, die für den Klimaschutz wichtig werden könnte und der Berücksichtigung von berechtigter Kritik und ungeklärten Fragen zu CCS auf der anderen Seite.
Uns ist dabei wichtig, das der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz immer Vorrang vor der CCS-Technologie haben muss und bei Nutzungskonkurrenzen zu berücksichtigen ist.
Anlage
Folgende Forderungen hat die Union erhoben:
- Die Energieversorgungsunternehmen sollten bereits auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses mit dem Bau und der endgültigen Einlagerung von CO2 beginnen können, ohne dass die Entscheidung vorher hätte gerichtlich überprüft werden können. Damit wären die betroffenen Grundstückseigentümer ihre Rechtsschutzmöglichkeiten in verfassungswidriger Weise beschränkt worden. Wenn die Union nun vorgibt, zum Schutz dieser Landwirte und Grundstückseigentümer den Anwendungsbereich auf ein Demo-Gesetz zu beschränken, ist dies in hohem Maße unglaubwürdig.
- Absenkung des Sicherheitsstandard auf den niedrigen "Stand der Technik". Vor dem Hintergrund, dass es für die neue CCS-Technologie noch keinen Technikstandard gibt und dieser erst entwickelt werden muss, auch praktisch nicht umsetzbar.
- Ablehnung einer Vorrangregelung für Geothermie, damit hätte die Gefahr bestanden, dass Unternehmen frühzeitig nach dem Windhundprinzip ihre Claims abstecken und die zukünftige Geothermie ausschließen.
- Ausweitung der Duldungsplicht für Grundstückseigentümer durch eine Vorverlegung der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses.
- Weitere Verschärfung der Haftungsregelung zu Lasten der Grundstückseigentümer. Der Betreiber sollte bereits von der Haftung für höhere Gewalt ausgeschlossen werden, wenn er den Nachweis eines bestimmungsgemäßen Betriebes erbringt.
- Berechnung der Deckungsvorsorge am Leckagerisiko.
- Verkürzung des Zeitraums für den Verantwortungsübergang auf 20 Jahre.
- Ausweitung der Übergangsbestimmungen auf bergrechtliche Genehmigungen, die in das Verfahren nach dem CCS-Gesetz überführt werden sollten.
Die SPD hat in den Verhandlungen folgende Forderungen vertreten:
- Die SPD hat sich für ein Demonstrationsgesetz eingesetzt, das einen Rechtsrahmen für die aktuell geplanten CCS-Demonstrationsprojekte bietet. Die kommerzielle Nutzung von CCS sollte dann durch ein späteres Gesetz ermöglicht werden.
- Mehr Transparenz durch Veröffentlichung von Aufsichtsdaten in einem CCS-Register.
- Erhöhung des Sicherheitsstandards auf "Stand von Wissenschaft und Technik".
- Streichung eines im Einzelfall möglichen Verantwortungsübergang auf den Staat unterhalb eines Zeitraums von 30 Jahren (§ 31 KSpG).
- Konkretisierung der Deckungsvorsorge und des Nachsorgebeitrages, um den Staat vor einer Kostenüberwälzung zu schützen.
- Regelung der Nutzungskonkurrenz zwischen CCS-Speicher und anderen Nutzungen wie Geothermie, Druckluftspeicher, Gasspeicher usw. sowie eine Vorrangregelung für Geothermienutzungsmöglichkeiten.
- Verordnungsermächtigungen sollen unter Zustimmungsvorbehalt des Bundestags gestellt werden.
- Eine Pflicht zu CCS-ready als Genehmigungsvoraussetzung für neue Kraftwerke.