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Petition des Monats Mai 2009 


Stand: 27.05.2009

Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner

  

In der Krankenversicherung der Rentner sind Personen versichert, die eine Rente lediglich beantragt haben – so steht das im Gesetz. Es wird sicher gestellt, dass bereits während des Rentenverfahrens und unabhängig von dessen Ausgang Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Aber ist das auch immer gut so? Mit dieser Frage hat sich Frau G aus München an den Petitionsausschuss gewandt.

Frau G. bezieht eine kleine Betriebsrente. Weil die Rente gering ist (ca. 250 Euro), ist Frau G. bei ihrem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert.

Als Frau G. einen Antrag auf Rente wegen Berufsunfähigkeit stellt, beginnt für sie sofort die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner. Die kostenlose Familienversicherung wird beendet. Frau G. muss von ihrer geringen Rente, die bei der Familienversicherung unberücksichtigt blieb, Beiträge (ca. 40 Euro monatlich) entrichten.

Der Antrag auf Rente wegen Berufsunfähigkeit wird nach langer Bearbeitungszeit und nach einem Widerspruchsverfahren abgelehnt. Damit endet die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner. Frau G. ist wieder bei ihrem Mann familienversichert. Monatelang musste sie jedoch von ihren geringen Versorgungsbezügen Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner bezahlen, weil sie die Rechtslage nicht richtig eingeschätzt hat. Hätte sie gar keinen Rentenantrag gestellt, wäre eine monatelange Beitragspflicht nie entstanden. Sie wäre ununterbrochen bei ihrem Mann kostenlos familienversichert.

Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion waren sich einig, dass die Rechtslage, die zu solchen Umständen führt, überprüft werden soll. Deswegen wurde die Petition an das Bundesministerium für Gesundheit als Material überwiesen, damit die Bundesregierung sie in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen einbezieht. Das Bundesministerium für Gesundheit wird innerhalb eines Jahres dem Petitionsausschuss berichten, wie mit der Materialüberweisung umgegangen wurde.