Thema: Kostenlose Begleitung contergangeschädigter Personen in öffentlichen Verkehrsmitteln
Eine contergangeschädigte Frau wandte sich an den Petitionsausschuss mit folgendem Problem: In ihrem Schwerbehindertenausweis steht ein „B“. Das bedeutet, dass sie eine ständige Begleitung braucht. Sie hat einen Hund. Sie nennt ihn „Assistenzhund“, weil er ihr hilft, Türen zu öffnen und zu schließen, herunter gefallene Gegenstände aufzuheben, den Aufzug zu holen und Vieles mehr. Der Hund ist ihr eine große Hilfe. Er ist aber nicht die einzige notwendige Hilfe im Alltag, deswegen steht ihr zusätzlich eine Begleitperson zur Seite.
Wenn die Frau mit ihrem Hund und der Begleitperson mit Bus und Bahn unterwegs ist, muss sie immer darauf achten, ob das die U-Bahn, S-Bahn, Bus, Straßenbahn etc. oder die Deutsche Bahn ist. Das „B“ in ihrem Schwerbehindertenausweis erlaubt, entweder eine Begleitperson oder einen Hund kostenlos mitzunehmen. Das sagt das Gesetz, hier das Sozialgesetzbuch IX. Nur blinde Menschen dürfen sowohl den Hund als auch die Begleitperson kostenlos mitzunehmen.
Nun sind einige Verkehrsverbünde weiter gegangen und erlauben die kostenlose Mitnahme von Hund und Begleitperson auch für nichtblinde Behinderte, die ein „B“ im Schwerbehindertenausweis haben. So ist es zum Beispiel bei der U-Bahn und S-Bahn in Berlin. Fährt die Frau in Berlin jedoch mit der Deutschen Bahn, muss sie eine Fahrkarte entweder für den Hund oder für die Begleitperson kaufen. Denn die Deutsche Bahn richtet sich streng nach dem Gesetz.
Wir haben über das Problem mit Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, gesprochen. Wir waren uns schnell einig, dass der Alltag der contergangeschädigten Menschen die Entscheidung „mit oder ohne Begleitperson/Hund“ nicht zulässt. Sie brauchen Beide. Sie brauchen eine pragmatische Lösung, die sie mobil macht und im privaten und beruflichen Leben unterstützt.
Eine solche mögliche Lösung könnte sein, den Hund in den Schwerbehindertenausweis einzutragen. Diese Anregung wird nun vom Ministerium geprüft.