Thema: Erstattung von Fahrtkosten
Herr K. aus Bremen bekommt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (auch Hartz IV genannt). Er nimmt an einer Weiterbildung teil. Jeden Tag fährt er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu der Schulung. Die Fahrtkosten werden erstattet.
Herr K. hat uns in einer Petition darauf hingewiesen, dass diese Erstattung nach dem Bundesreisekostengesetz pauschal erfolgt. Egal ob die Betroffenen ein Auto oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen: Sie bekommen einen pauschalen Betrag. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Betroffenen aber mehr Geld für die Fahrkarten ausgeben als ihnen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden dürfen. Den Unterschied müssen sie von dem Geld bezahlen, das ihnen nach Sozialgesetzbuch II zusteht, obwohl eigentlich alles erstattet werden sollte.
Wir waren uns einig, dass diese Regelung vom Ministerium überprüft werden muss. Die Petition wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material übergeben. Mit einer so genannten Materialüberweisung geben wir Kritik und Anregungen weiter, damit sie in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen einbezogen werden können.
Das Ministerium hat reagiert. Nach einer kleinen Korrektur im Sozialgesetzbuch III werden nun Fahrtkosten erstattet, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel tatsächlich entstehen.