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Produktverantwortung für Batterien 

Umweltbelastungen durch Altbatterien einschränken

Stand: 24.04.2009

Am 23. April 2009 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren in 2./3. Lesung beschlossen. Mit der Richtlinie 2006/66EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 6. September 2006 novelliert der europäische Richtliniengeber die Vorgaben bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der umweltverträglichen Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
 

Das Gesetz sieht eine getreue Umsetzung der Richtline vor und will die durch Altbatterien verursachten Umweltbelastungen soweit wie möglich einschränken. Von der bisher geltenden EU-Richtlinie waren nur Batterien mit einem hohen Gehalt an Schwermetallen erfasst. Im Gegensatz dazu ist die neue Richtlinie darauf ausgerichtet, die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß zu beschränken und so zur Erhaltung der Qualität der Umwelt und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beizutragen. So wird zukünftig nicht mehr nur der Einsatz von Quecksilber bei der Produktion eingeschränkt, sondern auch der von Cadmium. Die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren werden zudem zur Weiterführung der bestehenden Rücknahmestrukturen verpflichtet, um die umweltverträgliche Entsorgung zu gewährleisten. Dabei sollen die diversen Arten von Altbatterien getrennt gesammelt und verwertet werden. Mittels verbindlicher Sammelquoten wird der verlässliche Betrieb der Rücknahme garantiert. Ferner sieht das Gesetz eine Kennzeichnung von Batterien hinsichtlich ihres Schadstoffgehaltes und ihrer Kapazität vor.