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Mehr Geld für Familien 

Entlastung für Familien schaffen

Stand: 19.12.2008

Foto: Getty Images Foto: Getty Images Der Bundestag hatte am 4. Dezember 2008  in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf Familienleistungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz entlastet Familien direkt durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sowie durch die Einführung des Schulbedarfspakets. 
   
Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge

Das Familienleistungsgesetz entlastet Familien direkt durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird von 154 Euro auf 164 Euro pro Monat angehoben werden. Für das dritte Kind wird das Kindergeld von 154 Euro auf 170 Euro, für das vierte und weitere Kind von 179 Euro auf 195 Euro erhöht werden.

Der Kinderfreibetrag wird um 216 Euro erhöht. Die kindbezogenen Freibeträge (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) erreichen damit eine Höhe von insgesamt 6.024 Euro im Jahr.
  

Union verhindert Schulbedarfspaket bis zum Abitur

Jeweils zum Schuljahresbeginn sollen für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, zusätzlich 100 Euro gezahlt werden. Sie sollen für den Erwerb der persönlichen Ausstattung für die Schule (Schulranzen, Turnzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialen) verwendet werden. Allerdings nur von Klasse eins bis Klasse zehn. Die Zahlung bis zum Abitur, wie es die SPD-Bundestagsfraktion vorgesehen hatte, war mit der Union auch in weiteren Verhandlungen nicht zu machen. Sie hätte sich nur darauf eingelassen, wenn die SPD-Bundestagsfraktion im Gegenzug einer unverhältnismäßigen  Ausweitung der Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen für Betreuung zugestimmt hätte. Diese Ausweitung hätte zu hohen Steuerausfällen und Einnahmeverlusten bei den Sozialversicherungen geführt. Außerdem wären vor allem Bezieher hoher Einkommen die Profiteure gewesen. Die SPD konnte deshalb diese falsche Weichenstellung nicht mittragen. 

Dieser Vorschlag verdeutlicht einmal mehr wessen Geistes Kind die Familien- und Bildungspo¬litik der Union ist. Sie gibt mit der Beschränkung des Schulbedarfspakets bis zur zehnten Klasse das fatale Signal, dass Kindern aus sozial schwachen Haushalten der Weg zum Abitur nicht zugetraut wird. Und noch schlimmer, die Union erschwert ihn sogar für diese Kinder und zementiert damit einmal mehr die soziale Auslese des deutschen Bildungssystems. Die SPD-Bundestagsfraktion will bessere Bildungschancen für alle Kinder - unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Die Union muss zur Vernunft kommen. Spätestens der Bundesrat muss die sture Haltung der Unionsfraktion korrigieren und, wie in seiner Stellungnahme gefordert, auf die bedingungslose Ausweitung des Schulbedarfspakets bis zum Abitur hinwirken.
 

Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen

Darüber hinaus wird die steuerliche Absetzbarkeit der Beschäftigung von Haushaltshilfen, für die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, verbessert. Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege und Betreuung. Absetzbar sollen einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr sein. Geplant ist zudem, die Steuerermäßigung für die Beschäftigung von Minijobbern auf 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 2.550 Euro, höchstens aber 510 Euro pro Jahr, festzusetzen.

Mit all diesen genannten Maßnahmen werden die Familien um gut zwei Milliarden Euro jährlich entlastet.
 

Einigung im Vermittlungsauschuss erzielt

Die Länder verlangten eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindergelderhöhung. Darüber verhandelte der Vermittlungsausschuss.

Der Bundesrat hatte am 5. Dezember 2008 den Vermittlungsausschuss angerufen mit dem Ziel, den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zu ändern. Zum Ausgleich der Kindergelderhöhung am 1. Januar 2009 hatten die Länder die Umsatzsteuerverteilung zu ihren Gunsten ändern wollen und zwar um 0,41 Prozentpunkte. Trotz großer Schwierigkeiten, sich über die richtige Berechnungsmethode zu einigen, wurde die Sache politisch entschieden. Die Lösung sieht nun vor, dass:

  • Es gibt keine Änderung bei der Verteilung der Umsatzsteuerprozentpunkte.
  • dass stattdessen  Unter- bzw. Überkompensationen der Länder für einen Zeitraum von drei Jahren über Festbeträge abgerechnet werden.
  • Für die nächsten drei Jahre 2009 – 2011 erhalten die Länder für ihre Mehrbelastung als Folge der Kindergelderhöhung insgesamt 923 Millionen Euro.