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Bessere Aufstiegschancen für mehr Menschen 

Meister-BAföG geändert

Stand: 13.02.2009

Die Koalition will die Attraktivität beruflicher Aufstiegsfortbildungen weiter steigern. Noch mehr Menschen als bisher sollen dafür gewonnen werden. Dazu hat der Bundestag am 12. Februar 2009 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)  (Meister-BAföG) in 2./3. Lesung mit Änderungen beschlossen. Bereits im Juni 2008 hat die SPD-Bundestagsfraktion Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Meister-BAföG vorgelegt. Diese wurden mit der Verbesserung des Gesetzes fast eins zu eins umgesetzt.

Gute und gleiche Aufstiegschancen für alle ermöglichen

Das Meister-BAföG steht wie kaum ein anderes Gesetz für den sozialdemokratischen Ansatz, Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen. Durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg soll dem Fachkräftemangel in Deutschland begegnet werden. Außerdem soll dadurch die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen auf Dauer erhalten und schließlich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gesichert werden. Ziel ist es, die Zahl der durch das Meister-BAföG Geförderten bereits mittelfristig um mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Dafür wenden Bund und Länder in den kommenden vier Jahren rund 272 Millionen Euro zusätzlich auf, wovon der Bund rund 212 Millionen Euro (78 Prozent) trägt.

Die wesentlichen Inhalte der Gesetzesnovelle sind:
  • Fortbildungswillige sollen bei einer Fortbildungsmaßnahme, die nicht zwangsläufig die erste Aufstiegsfortbildung sein muss, gefördert werden. Das ist eine deutliche Verbesserung für Beschäftigte, die bereits eine Aufstiegsfortbildung aus der eigenen Tasche finanziert hatten, denn sie hatten bislang keinen Anspruch auf Förderung weiterer Maßnahmen.

  • Außerdem soll sich die Förderung einer Fortbildungsmaßnahme zukünftig stärker an ihrem Erfolg orientieren. Zusätzlich zum staatlichen Zuschuss von 30,5 Prozent zum Maßnahmenbeitrag, soll daher bei Bestehen der Prüfung, ein Erlass von 25 Prozent auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt werden.

  • Die Frauen- und Familienförderung wird gestärkt, indem der Kinderzuschlag angehoben und eine 50-prozentige Zuschusskomponente einführt und der Kinderbetreuungszuschlag pauschaliert wird. Zudem werden Eltern behinderter Kinder künftig besonders gefördert.

  • Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert werden.

  • Existenzgründer erhalten neue Anreize zur Einstellung von Beschäftigten, die zudem künftig auch für die Einstellung von Auszubildenden gelten.

  • Des Weiteren werden Aufstiegsfortbildungen in der ambulanten und stationären Alten-pflege sowie zum Erzieher oder zur Erzieherin in den Förderbereich aufgenommen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Geförderten zuletzt rückläufig war, ist es ein Erfolg, dass die SPD-Bundestagsfraktion auch diese Novelle in der Koalition durchsetzen konnte. Damit ist es erneut gelungen, nicht nur die Meinungsführerschaft in der Großen Koalition sichtbar werden zu lassen, sondern vor allem auch in praktische Politik und damit in konkrete Verbesserungen für die Menschen umzusetzen. Die Forderung nach einer Erhöhung des Unterhaltszuschusses auf 50 Prozent ist leider an der Blockade der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert.

Bevor das Gesetz zum 1. Juli 2009 in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Vorhaben noch zustimmen. Die SPD-Bundestagsfraktion appelliert an die Länder, einem pünktlichen Inkrafttreten der Novelle keine Steine in den Weg zu legen.