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Petition des Monats Oktober 2008 


Stand: 16.10.2008

Thema: Versorgungsausgleich zwischen Ost und West

Vier Jahre nach ihrer Scheidung wandte sich Frau M. an den Petitionsausschuss und bat um Hilfe.

Sie war viele Jahre verheiratet und ließ sich später scheiden. Bei der Scheidung konnte das Gericht nicht entscheiden, wie die Aufteilung der Rentenpunkte unter den Eheleuten erfolgen soll. Damit ist der Versorgungsausgleich gemeint. Das Ehepaar hatte in den alten und in den neuen Bundesländern gearbeitet und Rentenpunkte für Ost (neue Bundesländer) und für West (alte Bundesländer) erworben. Die Höhe des Versorgungsausgleich konnte nicht bestimmt werden werden, weil es für diesen Fall (noch) keine Lösung gab.

Auf Nachfragen nach der möglichen Höhe ihrer Rente wurde Frau M. von den Behörden immer wieder mit dem Hinweis vertröstet, dass der Versorgungsausgleich nicht verloren geht. Aber auch Jahre nach der Scheidung wusste Frau M. nicht, wie hoch der Augleich sein wird.

Wir, die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion, waren uns einig, dass dieser schwebende Zustand beseitigt werden muss. Wir haben auf eine schnelle Lösung gedrängt, damit Frau M. endlich Klarheit bekommt und die Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz überwiesen.

Das Bundesministerium der Justiz erkannte das Problem und erarbeitete den Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Das Gesetz bildet die Grundlage dafür, aus Rentenpunkten Ost und Rentenpunkten West konkrete Beträge errechnen zu können.

Künftig wird also bei einer Scheidung eine abschließende Regelung über den Versorgungsausgleich möglich sein, auch wenn das Ehepaar sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern gearbeitet hat.

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