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REACH-Anpassungsgesetz 

Neuordnung des EU-Chemikalienrechts

Stand: 14.03.2008

Am 13. März hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines REACH-Anpassungsgesetzes beschlossen.

REACH bedeutet Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals also Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Ziel des Gesetzes ist es, das deutsche Chemikalienrecht an die Vorgaben der am 18. Dezember 2006 verabschiedeten und daher unmittelbar geltenden REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates anzupassen. Durch die Regelung wird das Chemikalienrecht in der EU neu geordnet und vereinheitlicht und bestehende Wissenslücken werden hinsichtlich möglicher Stoffrisiken geschlossen und somit wird ein verantwortungsvollerer Umgang mit Stoffen ermöglicht. Die Vorstellungen des Bundesrates hinsichtlich verwaltungstechnischer Vorschriften wurden weitgehend übernommen. Auch eine Erschwerung des Zugangs zu giftigen Stoffen und solche, die zur Herstellung von Sprengstoffen geeignet sind, ist nun vorgesehen. Das neue System beruht auf folgenden Eckpfeilern:

  • Hersteller und Importeure registrieren die Stoffe, die sie ab einer Menge von einer Tonne im Jahr herstellen oder importieren, bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki.
  • Die Industrie übernimmt die Verantwortung für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entlang der Lieferkette.
  • Der Einsatz bestimmter besorgniserregender Stoffe kann von einer Zulassung durch die EG-Kommission abhängig gemacht werden.
  • Die durch REACH gewonnen Informationen werden in einer Internetdatenbank der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht.

Das dadurch neu gewonnene Wissen über chemische Stoffe, insbesondere über ihre langfristigen Wirkungen, und ein darauf aufbauendes Risikomanagement wird die Unternehmen bei der Entwicklung fortschrittlicher Produkte und Fertigungsprozesse unterstützen und künftig ein höheres Schutzniveau für die Umwelt sowie für Arbeitnehmer und Verbraucher gewährleisten.