Integriertes Energie- und Klimaprogramm
Erste Gesetze beschlossen
Stand: 06.06.2008
Am 6. Juni hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich die Regierungsentwürfe eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb sowie des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften und des Er-neuerbaren-Energien-Wärmegesetzes beschlossen.
Damit hat das Parlament zentrale Maßnahmen des 1. Integrierten Klima- und Energie-Pakets (IEKP) verabschiedet. Nach langen und zum Teil schwierigen Verhandlungen mit der CDU/CSU hat die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwürfen deutlich ihre Handschrift aufgesetzt.
Novellierung des EEG
Durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll das geltende Gesetz abgelöst werden. Die Umsetzung eines verbesserten EEG soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Um die langfristigen Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, ist es wichtig, dass sie mittel- bis langfristig wettbewerbsfähig werden. Denn nur, wenn sie sich ohne finanzielle Förderung auf dem Markt behaupten, können sie auf Dauer eine tragende Rolle im Energiemarkt spielen. Wichtig ist auch die Anpassung und Verbesserung der Vergütungssätze an aktuelle Markt- und Kostenentwicklungen.
Windenergie zentraler Bestandteil
Zu den Neuregelungen des EEG gehören u.a. eine attraktivere Gestaltung des Repowering (Ersetzen alter Elektrizitätskraftwerke, insbesondere Windenergieanlagen, durch neue und effizientere Anlagen) und die Verbesserung der Bedingungen für die Offshore-Windkraft (Nutzung der Windenergie im Meer). Darüber hinaus werden Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen festgelegt. Für Strom aus Windkraft haben wir die Vergütung auf 9,2 Cent/kWh (Onshore) bzw. die Anfangsvergütung für Offhore-Strom auf 13 Cent/kWh erhöht. Auch im Bereich der Solarförderung konnte die SPD-Bundestagsfraktion sich gegen die CDU mit ihren Forderungen durchsetzen: Eine moderate Absenkung der Vergütungen gegenüber dem Regierungsentwurf konnte angesichts der Markt- und Kostenentwicklung im Solarbereich mitgetragen werden, allerdings konnten drastische Einschnitte von bis zu 30 Prozent wie von der CDU/CSU gefordert, verhindert werden. Ein Markteinbruch mit entsprechenden Insolvenzen wurde damit abgewendet.
Förderung des Wärmesektors auf gesetzlicher Ebene
Obwohl im Wärmesektor große Potenziale liegen, fehlt hier bislang ein Instrument, das ähnlich erfolgreich wie das EEG im Stromsektor ist und den dynamischen Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich der Wärmeerzeugung bewirkt. Mit dem Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) soll der Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich von 6,6 Prozent im Jahr 2007 auf 14 Prozent im Jahr 2020 mehr als verdoppelt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Einsatz von Erneuerbarer Energie im Wärmebereich für Neubauten vorgeschrieben wird. Für den Gebäudebestand wird es eine aufgestockte Förderung geben: 500 Millionen Euro sind in den Jahren 2009 bis 2012 vorgesehen. Durch Investitionszuschüsse soll auch im Bestand ein Anreiz geboten werden, alte Heizungssysteme durch neue Erneuerbare Energien Anlagen auszutauschen.
EEWärmeG: Gut für das Klima und Unternehmen
Mit dem Wärmegesetz gelingt es uns nicht nur das Klima zu schützen. Wir sichern auch die Zukunft der Anlagenindustrie. Durch die gesetzliche Regulierung erhalten die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit: Das schafft zusätzliche Arbeitsplätze. Gleichzeitig kommt dem Wärmegesetz eine industriepolitische Bedeutung zu. Es fördert gezielt technologische Innovation, welche die Spitzenposition der deutschen Energiebranche im internationalen Wettbewerb stärken wird. Die SPD-Bundestagsfraktion will deshalb den Ausbau von Anlagen zukünftig weiter beschleunigen, um das Ausbauziel sogar deutlich zu übertreffen.
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) wollen wir den Anteil von Strom¬erzeugung bei gleichzeitiger Nutzung der verbleibenden Wärme verdoppeln. Ziel ist die 25 Prozent-Marke im Jahr 2020. Das wurde auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion nun im Gesetz festgeschrieben. Dazu fördern wir den Bau neuer und die Modernisierung bestehender KWK-Anlagen sowie den Aus- und Neubau von Wärmenetzen. Die Förderung soll auch zukünftig auf der Grundlage eines Umlagesystems erfolgen; anders als im bisherigen KWKG soll es aber keine Größenbeschränkung für die Förderung geben und auch die gesamte Eigenerzeu¬gung soll zuschlagsberechtigt sein (Gewinnung zusätzlicher KWK-Potenziale). Insgesamt ist ein Fördervolumen von 750 Millonen Euro jährlich vorgesehen (davon 150 Millionen Euro für den Netzausbau).
SPD-Bundestagsfraktion hat sich durchgesetzt
Angesichts unzureichender Gesetzesentwürfe aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist es ein großer Erfolg, dass die SPD-Bundestagsfraktion ihre Forderungen durchsetzen konnte. So konnte die Anmeldefrist für neue und modernisierte KWK-Anlagen um zwei Jahre verlängert (jetzt: 31.12.2016) und die Flexibilisierung der Mittelverwendung erreicht werden. Damit wird sicher gestellt, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Anlagen KWK-Förderung bekommen können. Für die Netze bleibt die Frist das Jahr 2020. Festge¬schrieben wurde auch, dass die industrielle KWK sowie die Wärmenetze in die Förderung auf¬genommen werden. Außerdem hat die SPD-Bundestagsfraktion die vorgesehenen Förderkür¬zungen bei kleiner KWK abgewendet. Im Einzelnen erhalten KWK-Anlagen nach Größe ge¬staffelt Zuschläge pro erzeugter Kilowattstunde zwischen 5,11 und 1,5 Cent über einen Zeit¬raum von 30.000 Volllaststunden bzw. maximal für sechs Betriebsjahre, Kleinst-Anlagen bis 50 kW sogar 10 Jahre lang.
Öffnung des Messwesens für Strom und Gas
Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb) im Strom- und Gas¬bereich sind heute bereits für den Wettbewerb geöffnet. Die Ab- und Auslesung der Messgeräte ist jedoch alleinige Aufgabe des Netzbetreibers – insofern dieser Bereich nicht ausdrücklich durch eine Rechtsverordnung für Wettbewerb geöffnet ist. Durch die Liberalisierung des Messwesens durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen technische Innovationen beim Zähl- und Messverfahren und die Konzeption intelligenter Netze erreicht werden. Für den Kunden bedeutet dies preisliche Vorteile, da er den Energieverbrauch bzw. Energieeinsparmaßnahmen besser steuern kann.
Verbesserung des Gesetzentwurfs
Um die Vorteile für den Verbraucher zügig umzusetzen, hat die SPD-Bundestagsfraktion ent-scheidende Veränderungen im Gesetz durchgesetzt. Ab 2010 soll – soweit technisch umsetz- und wirtschaftlich zumutbar – der Einbau von intelligenten Zählern in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden, verpflichtend sein. Darüber hinaus muss der Lieferant dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten können. In den Rechnungen für Energielieferungen müssen die Versorger ausweisen, welche Kosten für den Netzzugang und für entstehende Entgelte für den Messstellenbetrieb beim Kunden entstanden sind. Damit Energieeinsparungen für den Kunden attraktiv gemacht werden, sind die Energieversorger aufgefordert, bis spätestens Ende 2010 einen Tarif anzubieten, der Anreize zur Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt.