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04.07.07 - 558 

Erfolg beim Urheberrecht: Novelle schützt Rechte der Urheber


AG Kultur und Medien

Anlässlich der abschließenden Beratungen zur Gesetzesnovelle des Urheberrechts und dem begleitenden Entschließungsantrag erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn:

Nach zahlreichen langen und intensiven Verhandlungen ist aus der Gesetzesnovelle tatsächlich ein Gesetz für die Urheber geworden. Was wir als SPD schon im Wahlkampf zusagten, haben wir jetzt erreicht: den Schutz der Urheberrechte.

Am wichtigsten ist: Es wird keine Begrenzung bei der Vergütung geben. In Zukunft müssen Gerätehersteller und Urheber gemeinsam aushandeln, wie hoch die Geräteabgaben sein sollen. In Rücksicht auf die Rechte der Urheber gibt es dabei weder eine fünfprozentige Deckelung noch eine zehnprozentige Bagatellregelung, was die Ausschüttung an die Urheber stark reduzieren würde. Stattdessen wollen wir, dass alle Autorinnen und Autoren, Musiker oder Filmschaffende fair und angemessen für ihre Arbeit bezahlt werden. In der neuen Regelung liegt die große Chance, dass endlich möglichst schnell verbindliche Vergütungssätze gefunden werden, die von der Industrie und den Urhebern gemeinsam ausgehandelt und vertreten werden. In diesem Ansatz einer Selbstregulierung liegt aber auch die Gefahr, dass sich die Verhandlungspartner nicht ausreichend bemühen, zu Lösungen zu kommen. Dem soll ein beschleunigtes Klageverfahren entgegentreten. In einem zusätzlichen Entschließungsantrag sagen wir daher deutlich, dass im Fall der Verschleppung einer Lösung die Sätze wieder staatlich festgelegt werden müssten.

Werden Rechte über noch unbekannte Nutzungsarten eingeräumt, darf das Widerrufsrecht der Urheber nicht ins Leere laufen. Deshalb haben wir für eine entsprechende Informationspflicht der Verwerter gesorgt. Wenn ein Vertrag unbekannte Nutzungsarten einschließt, dann muss der Verwerter bei den Verwertungsgesellschaften die aktuelle Adresse des Urhebers erfragen, um diesem die Möglichkeit zu geben, innerhalb von drei Monaten einer Nutzung zu widersprechen. Das schützt die Urheber vor einer möglicherweise ungerechtfertigten Nutzung ihrer Werke.

Besondere Schwierigkeiten werden in diesem Punkt nach wie vor für den Filmbereich gesehen. Deswegen soll dieser Aspekt möglichst bald wieder zur Sprache kommen und überprüft werden. Der Entschließungsantrag enthält einen entsprechenden Prüfauftrag an die Bundesregierung. Das ist uns wichtig, denn die Urheber des Films dürfen nicht benachteiligt werden. Wir konnten mit dem Zweiten Korb des Urheberrechts bereits sehr viel Gutes umsetzen. Doch auch außerhalb des Filmbereichs stehen zahlreiche Punkte an, die in einem kommenden Dritten Korb in Angriff genommen werden müssen.

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