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Die Biologische Vielfalt welweit schützen 

Behutsam mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen umgehen

Stand: 09.05.2008

Am 8. Mai 2008 hat der Bundestag den Antrag der Koalitionsfraktionen “Weltnaturschutzgipfel 2008 in Bonn – Biologische Vielfalt schützen, nachhaltig und gerecht nutzen” beschlossen. In diesem Rahmen wurde auch eine Entschließung zur Unterrichtung durch die Bundesregierung ”Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt” angenommen.

Vom 19. bis 30. Mai 2008 findet in Bonn die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt – Convention on Biological Diversity, CBD – statt. Dieses Übereinkommen ist mit seinen 190 Vertragsparteien ein globales Instrument eines modernen Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen. Es vereint den Schutz der Natur mit ihrer nachhaltigen Nutzung und setzt die wirtschaftliche Dimension dieser Nutzung auf die politische Agenda einschließlich ihrer sozialen Belange sowie der damit verbundenen Verteilung der ökonomischen Vorteile (gerechter Vorteilsausgleich). Dies bedeutet, dass Staaten mit großer biologischer und genetischer Vielfalt – meist Entwicklungsländer – und deren indigene Völker angemessen an den Gewinnen, die Firmen und Forschungsinstitute in den Industriestaaten mit der Nutzung der genetischen Ressourcen der Entwicklungsländer erzielen, beteiligt werden. Das CBD-Abkommen soll dazu beitragen, sowohl den Rückgang an biologischer Vielfalt bis 2010 weltweit deutlich zu verringern als auch die Lebensgrundlagen der Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern zu erhalten und Armut vorzubeugen.

Trotz vereinzelter Erfolge nimmt die biologische Vielfalt weltweit ab. Ursächlich dafür ist hauptsächlich die Übernutzung der Ressourcen. Die Wälder, insbesondere die Tropenwälder, stehen bereits jetzt unter erheblichem Nutzungsdruck. Die steigende Nachfrage nach Tropenholz, Soja und Palmöl erhöht diesen noch zusätzlich. Viele Gebiete der Weltmeere sind überfischt. Den lokalen Küstenfischern wird damit die Existenzgrundlage entzogen.

In ihrem Antrag fordert der Bundestag die Bundesregierung u.a. auf, Deutschland solle seine Gastgeberrolle für die 9. Vertragsstaatenkonferenz und den anschließenden zweijährigen Vorsitz dafür nutzen, die biologische Vielfalt nachhaltig zu schützen. Außerdem soll die Bundesregierung auf konkrete Schritte für die Verwirklichung eines weltweiten Netzes von Schutzgebieten sowie von Gebieten mit nachhaltiger Bewirtschaftung als “Netz des Lebens” bis 2010 an Land und bis 2012 zur See hinwirken. Außerdem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass ein klares Verhandlungsmandat für eine rechtsverbindliche Regelung zum Zugang genetischer Ressourcen und einem gerechten Vorteilsausgleich festgelegt wird, damit die Arbeiten an diesem internationalen Regime bis 2010 abgeschlossen werden können.

Mit der “Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt”  kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus der Konvention über die biologische Vielfalt nach, eine Bestandsaufnahme der Biodiversität in Deutschland vorzulegen und Ziele und Maßnahmen zum Erhalt zu formulieren. Außerdem will sie damit alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren und bündeln und so den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 aufhalten. Bis 2020 soll sich auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder Wildnis entwickeln. Die Lebensräume zahlreicher Arten sollen in diesem Zeitraum wiederhergestellt und gesichert werden, der Anteil der Wälder mit natürlicher Entwicklung soll fünf Prozent der Waldfläche betragen. Außerdem will man natürliche Küstenregionen und Meere erhalten, Flüsse und Auen schützen und naturverträglich wirtschaften.