Emissionshandel vorangebracht
Verpflichtungen aus Kyotoprotokoll können erfüllt werden
Stand: 22.06.2007
Am 22. Juni 2007 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Koalitionsentwurf zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 20012 beschlossen.
Das Zuteilungsrecht regelt den Handel mit Zertifikaten für den Ausstoß von CO2-Emissionen für den Zeitraum 2008 bis 2012. Deutschland wird seine Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll einhalten können und damit dem Klimawandel entgegentreten. Die neuen Regelungen sind we-sentlich anspruchsvoller als die der ersten Zuteilungsperiode von 2005 bis 2007. Der Emissi-onshandel wird einfacher und transparenter gestaltet. Das Budget der zu handelnden CO2-Emissionsmenge wurde um 57 Millionen auf 453 Millionen Tonnen pro Jahr gesenkt. Die Ver-äußerung von fast 10 Prozent der CO2-Zertifikate ist ein großer Fortschritt. Damit sollen die Mil-liardengewinne der Stromkonzerne, die diese ungerechtfertigter Weise während der laufenden Zuteilungsperiode erzielt haben, zumindest zum Teil abgeschöpft werden. Die Einnahmen aus der Veräußerung der CO2-Zertifikate werden in konkrete Klimaschutzmaßnahmen investiert. Für das Zuteilungsverfahren wurde ein System anspruchsvoller Standards entwickelt. Bisher gel-tende Sonderregelungen wurden gestrichen. Auf Privilegien für die Braunkohle wurde verzich-tet. Trotzdem bleibt dieser Brennstoff weiterhin wettbewerbsfähig gegenüber anderen fossilen Energieträgern. Damit konnte ein fairer Ausgleich zwischen Klimaschutzzielen und wirtschaftli-chen Anliegen, vor allem mit Blick auf die Arbeitsplätze in der ostdeutschen Braunkohleindustrie erreicht werden.