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Besserer Schutz vor Fluglärm 

Rechts- und Planungssicherheit geschaffen

Stand: 15.12.2006

Der Entwurf der Regierung über ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen wurde am 14. Dezember 2006 in 2./3. Lesung vom Bundestag beschlossen. Mit der Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, das aus dem Jahr 1971 stammt und seither nahezu unverändert geblieben ist, soll entsprechend der Koalitionsvereinbarung der Schutz der Menschen vor Fluglärm in der Umgebung der größeren zivilen und militärischen Flugplätze deutlich verbessert werden. Außerdem soll ein auf Dauer tragfähiger Ausgleich der Belange der Luftfahrt einerseits sowie der berechtigten Lärmschutzinteressen der betroffenen Flugplatzanwohner andererseits erreicht werden.

Rechts- und Planungssicherheit geschaffen

Gegenüber dem geltenden Fluglärmgesetz sollen die Grenzwerte für die Lärmschutzbereiche um 10 bis 15 Dezibel abgesenkt werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer eigenständigen Nacht-Schutzzone vor. Eine vorausschauende Siedlungsplanung im lärmbelasteten Flugplatzumland soll des Weiteren gewährleisten, dass dem Entstehen neuer Belastungssituationen und künftiger Lärmkonflikte vorgebeugt wird. Dabei wird der aktuelle Er-kenntnisstand der Lärmwirkungsforschung berücksichtigt. Die Flughäfen erhalten die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für weitere Ausbauten. Die langen Genehmigungsverfahren werden verkürzt. Dies stärkt die Wachstumsbranche Luftverkehr mit 770.000 Menschen, die im direkten oder indirekten Umfeld der Fluhäfen beschäftigt sind. In 10 Jahren wird das Gesetz überprüft, um auf Veränderungen entsprechend reagieren zu können.