Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Kalkulationssicherheit schaffen
Stand: 04.10.2006
In 2./3. Lesung hat der Bundestag aufgrund eines Entwurfes der Bundesregierung in dieser Woche das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen.
Ziel des Änderungsgesetzes ist es, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Kosten für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch zu senken und dadurch für Kalkulationssicherheit zu sorgen. Des Weiteren wird mit der Gesetzesänderung eine rechtmäßige Umsetzung des EEG sichergestellt und für mehr Transparenz bei dem bundesweiten Ausgleich der Strom- und Vergütungsmengen gesorgt werden, um eine unnötige Inanspruchnahme der Stromverbraucher zu vermeiden. Die durch das EEG induzierten Stromkostenanteile stark stromverbrauchender stromintensiver Unternehmen werden auf 0,05 Cent je Kilowattstunde, die Stromkostenanteile für die weniger stark energieintensiven Unternehmen auf 0,2 Cent je Kilowattstunde begrenzt. Die Kosten des EEG für die öffentlichen Haushalte als Stromverbraucher bleiben moderat. Die Umlage, die auf die Strompreise aufgesetzt wird um die erhöhten Kosten zu finanzieren, erhöht sich um 5 Prozentpunkte. Dies entspricht einer Erhöhung in einer Größenordnung von 0,02 bis 0,03 Cent je Kilowattstunde. Von einer solchen moderaten Belastung ist auch für die privaten Haushalte auszugehen. Die Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde so umgestaltet, dass die stromintensive Industrie eine verlässlichere kalkulierbare Grundlage erhält.