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Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (2005-2009)

Die Arbeitsgruppe

Christine Lambrecht

Aufgaben


Die AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung bereitet die Arbeit des entsprechenden Ausschusses, auch 1. Ausschuss genannt, vor. Dieser nimmt unter den Ausschüssen eine besondere Stellung ein.

Nach Artikel 41 des Grundgesetzes ist die Wahlprüfung Sache des Bundestages. Als Wahlprüfungsausschuss hat der 1. Ausschuss dem Bundestag Beschlussempfehlungen zu den Wahleinsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag sowie der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments vorzulegen. Gegen die Entscheidung des Bundestages kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus 10 Mitgliedern. Diese Abgeordneten werden vom Bundestag gewählt. Soweit der Ausschuss Immunitäts- und Geschäftsordnungsangelegenheiten zu behandeln hat, besteht er aus 15 Mitgliedern. Diese werden von den Fraktionen benannt.

In Immunitätsangelegenheiten behandelt der 1. Ausschuss alle Fälle, in denen gegen Mitglieder des Bundestages Strafverfahren durchgeführt oder andere Zwangsmaßnahmen vorgenommen werden sollen. Er nimmt die Mitteilungen über strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitglieder des Bundestages zur Kenntnis. Anträgen auf Genehmigung von Strafverfahren wird in der Regel stattgegeben. Eine Ausnahme besteht lediglich bei sog. politischen Beleidigungen, die Auseinandersetzungen im politischen Meinungsstreit betreffen.

In Geschäftsordnungsangelegenheiten hat der 1. Ausschuss die Federführung für Beschlussempfehlungen an das Plenum des Bundestages zur Änderung der Geschäftsordnung. Er kann insoweit von den Gremien und Mitgliedern des Bundestages angerufen werden. Über eine Auslegung der Geschäftsordnung durch den Ausschuss kann eine Entscheidung des Bundestages verlangt werden.

Der Ausschuss ist außerdem federführend zuständig für die Beratung der Gesetzentwürfe, die die Rechtsstellung des Bundestages oder der Abgeordneten betreffen, beispielsweise beim Abgeordnetengesetz. So entscheidet der Ausschuss auch gem. § 44 c des Abgeordnetengesetzes bei der Überprüfung von Mitgliedern des Bundestages auf Tätigkeit oder parlamentarische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR.

Themen


Titel  
Änderungen im Abgeordnetengesetz beschlossen
(November 2007)
 doppelter Pfeil HTML

Materialien


Titel  
liegen zur Zeit noch nicht vor  

Materialien 15. WP


Titel  
Arbeitsgruppe in der 15. Legislaturperiode mit Materialien doppelter Pfeil HTML

Kontext

Kontakt

  • SPD-Bundestagsfraktion
  • AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Platz der Republik 1
  • 11011 Berlin

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