12.05.2004
Aufgrund der Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Juli 2001 und nach weiteren umfangreichen Prüfungen hat sich die Bundesregierung im Dezember 2001 entschlossen, den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK, www.ssk.de) zu folgen und an den geltenden Grenzwerten festzuhalten. Die Kommission war beauftragt worden, erneut eine umfassende Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse vorzulegen. Das Ergebnis der Prüfung war, dass die geltenden Grenzwerte nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen. Die Grenzwerte der 26. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden deshalb zum momentanen Zeitpunkt nicht verändert.
Gleichwohl erkennt die SSK in einzelnen Studien wissenschaftlich begründete Hinweise auf Gesundheitsbeeinträchtigungen und stellt dazu fest, dass sich "auch unter Berücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Verdachtsmomente ein zusätzliches Risiko über die bisher bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinaus nicht angeben lässt". Sie plädiert deshalb für weitere intensive Forschung. Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung gefolgt.
Mit den im folgenden dargestellten Maßnahmen hat die Bundesregierung die Forschung intensiviert, die Transparenz verbessert und ein Monitoring der Vorsorgemaßnahmen etabliert. Besondere Verantwortung kommt dabei den Betreibern der Mobilfunknetze zu. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 6. Dezember 2001 ist ein wesentlicher Beitrag, die Vorsorge im Bereich des Mobilfunks auf hohem Niveau weiter zu verstärken. Die Bundesregierung überprüft und bewertet regelmäßig die zugesagten Maßnahmen.
1. Festhalten an geltenden Grenzwerten
2. Intensivierung der Forschung
Im Zeitraum 2002 bis 2005 stehen mehr als 8,5 Mio. € zur Verfügung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird im Zeitraum 2002 bis 2005 5 Mio. € für Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit technischen Regulierungsfragen beim Aufbau der UMTS-Netze zur Verfügung stellen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine gezielte Initiative für die Förderung emissionsmindernder Technologien bei Mobilfunksystemen mit einem Volumen von 7 Mio. € im Zeitraum 2002 bis 2005 initiiert. Das sog. Deutsche Mobilforschungsprogramm, gespeist aus den Mitteln des Bundesumweltministeriums und denen der Betreiber (insg. 17 Mio. €); ist soeben angelaufen. Informationen dazu sind unter www.forschungsprogramm-mobilfunk.de abzurufen.
3. Einrichtung einer Datenbank zu den genehmigten Standorten von Mobilfunkanlagen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat inzwischen die ihr zur Verfügung stehenden Daten von Sendeanlagen über eine zentrale Datenbank verfügbar gemacht. Darin wird Auskunft über bundesweit rund 53 000 ortsfeste Funkanlagen wie auch über die Ergebnisse der EMF-Messungen gegeben, die an mehr als 4 500 Orten durchgeführt wurden. Die Datenbank ist einsehbar unter http://emf.regtp.de
4. Information der Öffentlichkeit
Seit Einrichtung des Maßnahmenprogrammes stehen eine Vielzahl von Informationen der Öffentlichkeit über den jeweils aktuellen Stand des Wissens oder zu technischen Fragen zur Verfügung. Die Internetseite des Bundesumweltministeriums ist zu diesem Thema deutlich ausgeweitet worden, gleiches gilt für die Internetseiten der Länderumweltministerien, Verbraucherzentralen oder Umweltverbände. Eine Vielzahl von Informationen findet sich z.B. unter www.bfs.de/service/faq, www.handywerte.de, www.fg-funk.de, www.tecchannel.de, www.mobilfunk-information.de, www.risiko-elektrosmog.de. Die Mobilfunkbetreiber bieten unter www.izmf.de Wissenswertes nicht nur aus der Wirtschaft an. Aus der Literaturdatenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (LITDOK), www.baua.de, ist eine Literaturzusammenstellung "Mobilfunk" mit Stand September 2003 erhältlich. Sehr ausführlich und übersichtlich wird in einer Broschüre des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (Mobilfunk und Kommunen) das Verhältnis Mobilfunk und Baurecht erläutert. Sie kann unter Tel. 0228/95 96-211 oder Fax. -222 bzw. online über www.dstgb.de bezogen werden.
5. Selbstverpflichtung und Monitoring
Mit der am freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich die Betreiber zu Verbesserungen im Bereich Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz verpflichtet. Sie enthält u.a. Maßnahmen, die die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern und die Information und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger verbessern sollen. Maßnahmen zur Überprüfung der tatsächlichen Belastung der Bevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder werden von den Betreibern finanziell unterstützt.
Im März 2004 haben die Betreiber ihren zweiten Rechenschaftsbericht vorgelegt, in dem die Umsetzung der Zusagen gegenüber der Bundesregierung durch das Beratungsunternehmen B.A.U.M. Consult und das Deutschen Institut für Urbanistik (difu) beleuchtet werden. Die Gutachter bescheinigen den Mobilfunkbetreibern und Kommunen ein hohes Maß an Kooperations- und Konsensbereitschaft. Allerdings sei nicht in jedem Fall und in jeder Kommune die Information der Öffentlichkeit gesichert. Der Text der freiwilligen Selbstverpflichtung und der gesamte Katalog der Vorsorgemaßnahmen sind von der Internetseite des Bundesumweltministeriums (www.bmu.de/Strahlenschutz/Mobilfunk) herunterzuladen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte zunächst eine Absenkung der Grenzwerte nach dem Schweizer Modell favorisiert. Wir haben uns dann nach umfangreichen fachlichen Prüfungen, einer öffentlichen Anhörung und sorgfältiger Abwägung aller Interessen darauf verständigt, die Entscheidung der Bundesregierung zu akzeptieren.
Wir haben gemeinsam mit den Koalitionskollegen von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag beschlossen, der die Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung aufgreift und um eine Reihe von Forderungen konkretisiert. Dabei geht es uns besonders um die Sicherstellung eines regelmäßigen und unabhängigen Monitorings und die Information der Bevölkerung sowie ihre Beteiligung.
Des weiteren haben wir konkrete Forderungen nach einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Handys, der Einführung eines Qualitätssiegels für strahlungsarme Handys und nach Hinweisen für eine möglichst strahlungsarme Nutzung zur gesundheitlichen Vorsorge insbesondere für Kinder und Jugendliche formuliert. Inzwischen gibt es den "Blauen Engel" als Zeichen für besonders strahlungsarme Handys. Leider lehnen die Hersteller die Übernahme des Siegels bisher ab, obwohl schon rund ein Drittel der auf dem Markt verfügbaren Geräte die Kriterien erfüllen.
Wir werden aufmerksam beobachten, ob es gelingt, die zentralen Aufgaben wie die Intensivierung der Forschung, Verbesserung von Transparenz und Information der Bevölkerung sowie die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen erfolgreich durchzuführen. Sollten die nunmehr eingeleiteten Forschungen gesicherte Kenntnisse einer Gesundheitsgefährdung ergeben oder die erwarteten Verbesserungen nicht eintreten, behalten wir uns in Absprache mit der Bundesregierung gesetzliche Regelungen vor.