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Energiepolitik 


Energiepolitische Agenda 2010

Innovativ, sicher und nachhaltig

Strategie für eine nachhaltige Energiewirtschaft (Oktober 2003)

Stromausfall in Nordamerika, Italien oder Schweden, erste Auswirkungen der Klimaänderungen oder die Folgen hoher Energiepreise für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zeigen, wie wichtig eine sichere, kostengünstige, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung ist. Sie hat vor dem Hintergrund der zunehmenden Importabhängigkeit bei Gas und Öl, des steigenden internationalen Wettbewerbsdrucks und der ökologischen Gefahren eine zentrale Bedeutung für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Lebensqualität.

Auch deshalb orientieren wir unsere Energiepolitik an den vier zentralen Zielen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Innovationsfähigkeit. In diesem Sinne ist sie ein zentraler Bestandteil unserer Strategie der Erneuerung und ökologischen Modernisierung.

Eine qualitativ hochwertige und umweltverträgliche Energieversorgung ist ein Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, auch für die künftige wirtschaftliche und technologische Leistungskraft auf den internationalen Märkten. Mit effizienten Kraftwerken, modernen Technologien mit hoher Energieproduktivität und der Nutzung der Erneuerbaren Energien können wir eine Pionierrolle einnehmen und wichtige Zukunftsmärkte für Produkte und Dienstleistungen erschließen, auf denen sich das "Made in Germany" auszahlt.

Nachhaltige Energiepolitik ist Innovationspolitik. Sie muss auf verschiedenen Feldern ihren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes leisten, um Arbeitsplätze zu schaffen, Innovationen und Investitionen anzureizen und neue Märkte zu erschließen. Vor diesem Hintergrund ist eine Strategie zur Modernisierung, Einsparung und Effizienzsteigerung sowie zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energieträger ein entscheidender Beitrag für die Entwicklung unserer Volkswirtschaft und Arbeitsmärkte. Energiepolitik muss dabei auch die systembedingten Energieverluste und Emissionen über die Energieketten sowie die Reichweiten und Verfügbarkeiten der fossilen Primärenergieträger berücksichtigen.

Deutschland verfügt über einen breit gefächerten Energiemix. Darin werden auch in den kommenden Jahrzehnten heimische fossile Energieträger einen wichtigen Platz einnehmen, wenn sie effizient und möglichst umweltverträglich genutzt werden. Dann werden sie bis auf weiteres nicht nur national eine erhebliche struktur- und beschäftigungspolitische Bedeutung einnehmen, sondern auch international.

Der Verbrauch von fossiler Energie hat einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Allein zur Stabilisierung des Klimas ist national auf Grundlage des Basisjahres 1990 eine Verminderung der energiebedingten CO2-Emissionen von 250 Mill. t bis 2020 - entsprechend einer 40%igen nationalen Reduktion bei 30%iger EU-weiter Reduktion - erforderlich, um die in Regierungsprogramm und Koalitionsvereinbarung aufgestellte Zielgröße zu erreichen. Deshalb müssen die Anstrengungen zur CO2-Reduktion in den meisten EU-Ländern erheblich intensiviert werden, um die bestehenden europäischen Klimaschutz-Verpflichtungen bis 2010 und die noch ambitionierteren Ziele für 2020 zu ermöglichen.

Mit Blick auf unsere Stromerzeugung bedeutet dies, dass die Anstrengungen bei der Steigerung der Energieeffizienz erheblich verstärkt sowie unverzüglich eine koordinierte Forschungsoffensive für CO2-arme bzw. CO2-freie Kraftwerke (CO2-Abscheidung) und Energiesysteme sowie darüber hinaus gehender CO2-freier fossiler Energiepotentiale insbesondere in den Sektoren Haushalte/Wärme und Verkehr aufgelegt werden müssen.

Bei der Substitution konventioneller fossiler Energien sind drei Kriterien wesentlich: Nach dem Vorrangigkeitskriterium müssen diejenigen Energieträger zuerst substituiert werden, deren statistische Verfügbarkeit den kürzesten Zeithorizont haben: Erdöl und Erdgas bis zur Mitte, Kohle zum Ende dieses Jahrhunderts. Nach dem Umweltbelastungskriterium ist der systemische Gesamtaufwand aller Energieverluste und Emissionen von der Förderung bis zum Endverbrauch zu berücksichtigen. Nach dem Kriterium der Versorgungssicherheit kommt der Nutzung heimischer Primärenergiepotenziale Priorität zu.

Unser Leitziel ist eine nachhaltige Energiepolitik, die in verträglicher Weise Ökonomie, Ökologie und Beschäftigung miteinander verbindet. Dazu haben wir nach 1998 mit dem Ausstieg aus der Atomenergie, dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz, dem 100.000 Dächer- und Fassaden-Solarprogramm, der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, der Förderung biogener Kraftstoffe sowie zahlreichen Initiativen zur Energieeinsparung wichtige Schritte unternommen.

Diese Ansätze werden wir zu einer Gesamtstrategie für mehr Innovationen, Investitionen und Beschäftigung weiter entwickeln und effizienter machen. Damit wollen wir sichere Rahmenbedingungen schaffen, die aber nicht auf die bloße Fortschreibung der heutigen Versorgungsstrukturen setzen, sondern mehr Raum für Innovationen gibt. Unsere Gesamtstrategie für eine nachhaltige Energiepolitik - und damit der Regelungsbedarf der nächsten Jahre - setzt auf folgende Elemente:

1. Investitionen in die Energieversorgung der Zukunft

In Deutschland werden in den nächsten Jahren die Weichen für die mittel- und langfristigen Strukturen der Energieversorgung neu gestellt. Der Atomausstieg, die Alterung des fossilen Kraftwerksparks, steigende Anforderungen an Energietransport und -netze, der Wettbewerbsdruck der Liberalisierung und nicht zuletzt die Klimaschutzziele stellen uns vor die Herausforderung, den langfristig unverzichtbaren Strukturwandel ohne volkswirtschaftliche Brüche aktiv zu gestalten.

Ab 2010 baut sich durch den Atomausstieg und altersbedingt bei konventionellen Kraftwerken ein rechnerischer Ersatzbedarf von bis zu einem Drittel der heutigen Kraftwerkskapazität auf. Ein vollständiger Ersatz allein durch fossile Kraftwerke ist technisch nicht notwendig, ökonomisch fragwürdig sowie umwelt- und klimapolitisch nicht zu vertreten. Ein zusätzlicher Neubau von Braun- und Steinkohlekraftwerken setzt eine befriedigende Lösung der damit verbundenen CO2-Emissionen voraus. Wir wollen den Ersatzbedarf im Rahmen der Strategie sowohl minimieren als auch optimieren.

2. Rahmenbedingungen für Kraftwerksneubau schaffen

Die Chance einer grundlegenden Modernisierung wollen wir durch Neuordnung und technologische Innovationen anstelle bloßer Strukturfestschreibung nutzen. Die zu recht von Wirtschaft und Verbrauchern verlangten berechenbaren Rahmenbedingungen schaffen wir durch die konzeptionelle Verknüpfung der zentralen Instrumente e von "Negawatt statt Megawatt": Effizienz stärken, Strukturen modernisieren, regenerative Energien ausbauen.

Neben der Weiterentwicklung der fossilen Kraftwerkstechniken - zunächst über deutliche Wirkungsgradsteigerungen bei konventionellen Kraftwerkstypen, mittelfristig aber mit Innovationen entsprechend dem Leitbild des CO2-freien Kraftwerks - zählt hierzu vorrangig die dezentrale, verbrauchsnahe Erzeugung auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung zwecks gleichzeitiger Energieeinsparung im Bereich Heizenergie sowie die Integration dieser dezentralen Anlagen unter Einschluss der erneuerbaren Energien als "virtuelle Kraftwerke". Wir werden prüfen, inwieweit für den Neubau eine TA Kraftwerk möglich wird, die Effizienzstandards vorgibt.

3. Zukunft der Kohle

Die Kohle verfügt unter den fossilen Brennstoffen über die größten Vorräte. Sie wird auch in Zukunft ein wichtiger Energieträger sein. Eine nachhaltige Kohlenutzung setzt jedoch effizientere und klimaschonendere Technologien zur Nutzung voraus. Hier müssen öffentliche Hand, Industrie und Energiewirtschaft ihre Anstrengungen bei der "Clean-Coal-Technology" koordinieren und verstärken, v.a. auch um ihre industrie- und exportpolitischen Chancen zu nutzen.

Wir werden die degressiv verlaufende Förderung der deutschen Steinkohle und den Strukturwandel in den Förderregionen nach wie vor sozialverträglich und künftig auch innovationsfördernd gestalten.

Braunkohle ist ein subventionsfreier Energieträger mit erheblicher strukturpolitischer Bedeutung für Deutschland. Sie wird mittelfristig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Wir werden die Potenziale der Effizienzsteigerung umfassend nutzen.

4. Effizienzoffensive für rationelle Energienutzung und Energieeinsparung

Energieeffizienz ist der Schlüssel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Aktivierung von Innovationspotenzialen. Rationelle Energienutzung und Energieeinsparung sind entscheidende Kriterien für die Angebots- und die Nachfrageseite über die gesamte Prozesskette. Die brachliegenden erheblichen Potenziale hat zuletzt die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages "Zukunft der Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und Liberalisierung" nachgewiesen. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, um Energiesparen für Anbieter und Kunden attraktiver zu machen als zusätzliche Erzeugung oder Verbrauch.

Kurz- und mittelfristig am ehesten wirksam und volkswirtschaftlich vernünftig ist eine strategische Effizienz- und Einsparinitiative u. a. durch verbesserte Beratung und Information, Contracting sowie durch die Einrichtung eines gemischtfinanzierten Energieeffizienzfonds, um den notwendigen Ersatzbedarf so gering wie möglich zu halten.

Wir wollen die Energieproduktivität schrittweise um mindestens 1 Prozentpunkt über den heutigen Trend (derzeit 1,6 Prozent) steigern. Damit senken wir den Ersatzbedarf im Kraftwerkspark, vermindern die Abhängigkeit von Energieimporten, stärken die einheimische Wertschöpfung und entwickeln neue Produkte und Dienstleistungen, die unsere Chancen im internationalen Energie- und Technologiewettbewerb verbessern.

5. Kraft-Wärme-Kopplung

Vor allem der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verbindet notwendige Ersatzinvestitionen im Stromsektor mit dem Ausbau und der Modernisierung von Fern-, Nah- und Prozesswärme. Damit sparen wir fossile Energien bei Strom- und Wärmebereitstellung. KWK kann als größenunabhängige Technologie dezentral und verbrauchsnah eingesetzt werden und bietet in vernetzten Strukturen die Vorteile so genannter hocheffizienter virtueller Kraftwerke. Im Zuge des Monitoring zum KWK-Modernisierungsgesetz ist ggf. dessen zügige Anpassung erforderlich, um die mit der Industrie vertraglich vereinbarte und gesetzlich fixierte CO2-Minderung von 20 - 23 Mill. t durch KWK bis zum Jahr 2010 zu erreichen.

6. Erneuerbare Energien ausbauen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss zielgerichtet beschleunigt werden. Das Verdopplungsziel bis 2010 ist nur ein Zwischenschritt. Wir begrüßen daher das ambitionierte Ziel in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, wonach um 2050 möglichst rund die Hälfte des Energieverbrauchs durch Erneuerbare gedeckt werden soll. Da bis zur Mitte dieses Jahrhunderts die gewinnbaren Erdöl- und Erdgasvorräte weitgehend erschöpft und nur noch zu sehr hohen Preisen verfügbar sein werden, müssen bis dahin die erneuerbaren Energien imn entsprechendenm Umfang umweltverträglich und wirtschaftlich und wirtschaftlich zur Verfügung stehenund, um ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten.

Dies setzt allerdings voraus, dass die erneuerbaren Energien bis dahin generell effizienter und so schnell wie möglich wettbewerbsfähig, im Stromsektor darüber hinaus zumindest zum Teil auch "grundlastfähig" werden und die Anwendungsbreite erneuerbarer Energien vergrößert wird, also auch verstärkt den Wärme- und Mobilitätssektor erfasst. Dafür sind deutlich größere Anstrengungen notwendig, insbesondere zur umweltverträglichen Erschließung von Energie aus Biomasse sowie aus Geothermie. Hierin liegt auch eine große Chance für die Zukunft der deutschen Landwirtschaft.

Durch modernste Technik können erneuerbare und dezentrale Energieeinspeisung in das Netz optimal integriert werden und somit einen hocheffizienten und substantiellen Beitrag zur Deckung des Ersatzbedarfes leisten. Im Sinne strategischer Investitionen werden wir Forschungsförderung, Marktanreizprogramm und EEG kontinuierlich weiterentwickeln, um sie noch zielgerichteter und effizienter zu machen.

7. Emissionshandel

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Handel mit Treibhausgasemissionen werden wir die mit den flexiblem Mechanismen des Kyoto-Protokolls ermöglichten kostengünstigen CO2-Minderungsstrategien mit industrie- und strukturpolitischen Wertschöpfungsaspekten verbinden. Wir werden dieses potenziell hocheffiziente Instrument so einsetzen, dass gleichzeitig auch standortpolitische Aspekte sowie die nationalen Vorleistungen berücksichtigt und internationale Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass der Emissionshandel mit den weiteren existierenden bzw. vorgesehenen nationalen und internationalen Klimaschutzmaßnahmen so harmonisiert wird, dass ein optimaler Beitrag zur Bewältigung der globalen Aufgabe des Klimaschutzes geleistet wird.

8. Energieforschung

Energieforschung entscheidet mit über die Strukturen der Volkswirtschaft. Daher werden die Schwerpunkte und Ausrichtung unserer Energiepolitik auch die Linien unserer Energieforschungspolitk bestimmen. Wir geben Deutschland ein neues Energieforschungsprogramm, das eine Priorität auf Effizienz, Einsparung und Erneuerbare Energien legt.

Aufgrund der strategischen Bedeutung der Energieforschung wollen wir die Mittel für die Projektförderung deutlich erhöhen und verstetigen sowie gleichzeitig die für die Fusionsforschung schrittweise reduzieren. Auf europäischer Ebene streben wir ein Konversionsprogramm zur Umwidmung nuklearer Mittel zugunsten der Forschung für Effizienztechnologien und Erneuerbare Energien an.

9. Heizenergiebedarf senken

Das größte Einsparpotenzial beim Energieverbrauch eröffnet der Gebäudesektor. Trotz der Energieeinsparverordnung und den Förderprogrammen zur CO2-Reduktion sind weitere Schritte notwendig. Dazu zählen die Einführung eines Energiepasses für mehr Transparenz, eine Effizienzberatung im Gebäudebereich (z. B. durch das Schornsteinfegerhandwerk), verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und auch finanzielle Anreize, um die Einsparpotenziale zu aktivieren. Neue Formen von Förderprogrammen sind notwendig, wozu insbesondere eine Ausweitung des Contracting zählt. Durch den Ausbau von Nah- und Fernwärme verschränken wir den Gebäudebereich mit der KWK.

10. Regulierung und Wettbewerb

Die Energiepolitik bewegt sich in einem zunehmend von europäischer Integration und Internationalisierung bestimmten ordnungs- und wettbewerbspolitischen Rahmen. Die Strom- und Gasmärkte sind durch anhaltende Unternehmenskonzentrationen geprägt. Über 80 Prozent der deutschen Stromerzeugung liegt inzwischen bei nur noch vier Konzernen. Der Wettbewerb tendiert zum Oligopol, in dem nicht Innovation, sondern Finanzstärke das entscheidende Kriterium ist.

Was kurzfristig billig erscheint, kann langfristig volkswirtschaftlich teuer zu stehen kommen. Deshalb wollen wir die verbliebene pluralistische Struktur unserer Energieversorgung mit rund 1000 kommunalen Unternehmen stabilisieren und die an regionalen Gegebenheiten orientierte, auf lokale Wertschöpfung und Beschäftigung ausgerichtete und qualitativ hochwertige dezentrale Energieerzeugung stärken. Neue Anbieter mit effizienten und innovativen Technologien müssen zusätzliche Chancen am Markt bekommen.

Die neue Wettbewerbssituation erfordert wirksame rechtliche Rahmenbedingungen. In diesem Sinne werden wir den energierechtlichen Ordnungsrahmen fortentwickeln, eine Wettbewerbsbehörde einrichten und die Transparenz auf den Energiemärkten erhöhen.

Unser Ziel wird es sein, fairen und chancengleichen Wettbewerb zu garantieren, den kosteneffizienten Netzzugang zu gewährleisten, die Verbraucherrechte zu stärken, mehr Raum für Energieeffizienz und -dienstleistungen zu schaffen sowie Investitionen in qualitativ hochwertige, leistungsfähige Netze attraktiv zu erhalten und damit Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Liberalisierung der Energiemärkte erfordert Rahmensetzungen, um sie mit den energiepolitischen Zielen der Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit und Umweltverträglichkeit zu harmonisieren.

11. Energieverbrauch im Verkehr

Aus ökonomischen und ökologischen Gründen müssen weitere Zuwächse beim Energieverbrauch im Verkehrssektor vermieden werden. Ein weiterer Rückgang beim Verbrauch fossiler Brennstoffe ist unverzichtbar. Unser Ziel ist ein mittelfristiger Pkw-Flottenverbrauch von 3 bis 4 Litern pro 100 km sowie langfristig das Null-Emissions-Fahrzeug.

Erdgas und Biokraftstoffe werden aufgrund ihrer günstigeren CO-2-Bilanz an Bedeutung zunehmen. Dafür werden wir national und europäisch bessere Anreize und Rahmenbedingungen schaffen müssen.

Biokraftstoffe werden in Deutschland und international an Bedeutung zunehmen. Biokraftstoffe werden in Deutschland und international an Bedeutung zunehmen. Wir wollen streben in Deutschland eine breit gefächerte Industrie zur Produktion von biogenen Treibstoffen errichtenan. Die Mineralölsteuerbefreiung ist ein wichtiger Bestandteil dieser Strategie, mit der wir sowohl einen Beitrag zur Minderung der Erdölimportabhängigkeit als auch zum Klimaschutz im Mobilitätssektor leisten.

Im Flugverkehr müssen die Steuervergünstigungen abgebaut und eine Dumpingkonkurrenz zu Lasten der Bahn verhindert werden. Dies betrifft insbesondere die Kerosinbesteuerung sowie die Mehrwertsteuer. Hierbei steht die EU in der Pflicht, bi- und multilaterale Vereinbarungen können dies ergänzen. Wir wollen die Rahmenbedingungen so setzen, dass die öffentlichen Verkehrssysteme und die Verlagerung von Gütern von der Straße auf Schiene und Wasserstraße gesichert und - wo es umweltverträglich ist - verbessert wird.

12. Energiepreise und Marktmechanismen

Die Marktpreise für Energie bilden vielfach weder die langfristige Verfügbarkeit, noch potenzielle Risiken oder negative Umweltfolgen hinreichend ab. Die Internalisierung der externen Kosten der Energieversorgung ist weltweit bislang nur sehr unzureichend erfolgt. Eine nachhaltige und kostenoptimale Energiepolitik muss daher neben Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit auf die rationelle und sparsame Verwendung der knappen Ressourcen drängen. Preise sind dazu ein zentrales Instrument. Aufgrund der internationalen Verflechtung der deutschen Wirtschaft ist ein europäisch abgestimmtes Vorgehen unverzichtbar.

Im Rahmen der Überprüfung der bisherigen ökologischen Steuerreform werden wir ihre Effekte genau prüfen und Mehrfachbelastungen unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen und der Sicherung der Arbeitsplätze minimieren. Auch künftig sollen die Mittel nicht die öffentlichen Kassen füllen, sondern überwiegend aufkommensneutral "erstattet" werden oder in die ökologische Modernisierung fließen.

Im Rahmen der ökologischen Finanzreform werden wir insbesondere ökologisch nachteilige Subventionen abbauen. Eine bessere Abstimmung der Instrumente sollen Lenkungswirkung und Zielgenauigkeit erhöhen. Bereits heute hat die Senkung der Lohnnebenkosten ca. 60.000 Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen, mittelfristig können es bis zu 250.000 werden. Der rückläufige Kraftstoffverbrauch zeigt, dass auch umweltpolitische Ziele erreicht werden.