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Hochwasserschutz 


 
Mit dem "Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes" (Drs. 15/3168) wird auf das extreme Hochwasserereignis an der Elbe im Jahr 2002 reagiert. Das Hochwasser kostete 21 Menschen das Leben und verursachte Sachschäden in Höhe von 9 Milliarden Euro. Diese Folgen machen deutlich, dass dem vorbeugenden Hochwasserschutz nicht ausreichend Rechnung getragen wurde.

Den Flüssen mehr Raum geben

Das Gesetz regelt den Erhalt natürlicher Gewässer und Rückhalteflächen sowie die Erhaltung und Wiederherstellung von Auen als natürliche Überschwemmungsgebiete. Die Länder werden aufgefordert Überschwemmungsgebiete auszuweisen.

Regelungen für Baugebiete

In diesen Überschwemmungsgebieten sollen künftig keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden; in bestehenden Baugebieten dürfen Baulücken nur noch geschlossen werden, wenn das Gebäude hochwasserangepasst errichtet wird.

Differenziertes Ackerbau-Verbot

Besonders umstritten waren die Regelungen für die Landwirtschaft. Die Koalitionsfraktionen änderten den Gesetzentwurf dahingehend, dass nun die Interessen der Landwirte stärker berücksichtigt werden, ohne Abstriche beim Hochwasserschutz zu machen.

Das Ackerbauverbot beschränkt sich nunmehr ausschließlich auf erosionsgefährdete Flächen im Abflussbereich, z.B. Hänge, und muss bis 2012 umgesetzt werden. Damit bleibt in bis zu 95% der Überschwemmungsgebiete der Ackerbau zugelassen.

In-Kraft-treten

Das Hochwasserschutzgesetz wird noch im Bundesrat beraten. Es ist zu erwarten, dass es noch Änderungen bei einzelnen Regelungen des Gesetzes geben wird.